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Gesetzesnovelle verhindert Leiharbeit im Journalismus nicht

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Verabschiedung der Reform zum Arbeitnehmerüber- lassungsgesetz im Bundestag kritisiert.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Verabschiedung der Reform zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Bundestag kritisiert. Die Gesetzesnovelle sei untauglich, um damit den bekannten Missbrauch der Leiharbeit durch Zeitungsverlage zu verhindern, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. So wird etwa vorgesehen, dass Leiharbeitnehmer frühestens nach sechs Monaten in dem Betrieb eingesetzt werden dürfen, in dem sie früher fest angestellt waren. "Diejenigen Zeitungsverlage, die mit Hilfe der Leiharbeit tarifliche Standards umgehen, stellen nicht ehemalige Redakteure, sondern Volontäre oder Freie dauerhaft als billige Leiharbeitnehmer ein", sagte Konken. "Diesen Missbrauch der Leiharbeit schreibt das Gesetz fest." Das von der EU vorgeschriebene Gebot des equal pay könne nach dem Gesetz durch arbeitsvertraglichen Verweis auf Dumping-Tarifverträge ausgehebelt werden. Hier bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber ihre Vertragsmacht ausnutzten und Arbeitnehmer zur Unterschrift zwängen, kritisierte Konken. "Leiharbeit zur Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen." Ohne tarifliche Sicherheit sei Qualitätsjournalismus auf Dauer nicht möglich.


Auf Leiharbeit im Journalismus setzen rund 20 Zeitungen in Deutschland, wie aus der vom DJV geführten Liste der Tarifumgehung hervorgeht. Die DJV-Liste der Tarifumgehung ist auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/DJV-Liste-Tarifumgehung-der-V.629.0.html?&type=123 zu finden.