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Einigung bei Datenschutznovelle bringt trotz Unsicherheiten Planungssicherheit

Der DDV und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) begrüßen, dass nach der Sitzung des Innenaussschusses des Bundestages am heutigen Mittwoch hinsichlich der Datenschutznovelle II Planungssicherheit für die werbungtreibende Wirtschaft möglich ist. Das Gesetz könnte am Freitag, dem 3. Juli, dem letzten Sitzungstag dieser Legislaturperiode, noch im Bundestag verabschiedet werden.


Der aktuelle Entwurf entspricht der Mitte Juni vorgelegten Fassung, die aufgrund des intensiven Engagements des DDV, bvh und anderer Wirtschaftsverbände um einige im ursprünglichen Gesetzesentwurf geforderten Restriktionen bereinigt wurde. Trotz des generellen Paradigmenwechsels hin zu einem grundsätzlichen Einwilligungsvorbehalt ist insbesondere bei transparenter Herkunftsangabe eine Verwendung von Adressen bei der Neukundenwerbung zulässig, solange der Beworbene dem nicht widerspricht. Auch für die werbliche Ansprache von Geschäftskunden wurden Ausnahmen formuliert. Ein zeitweise diskutiertes Verbandsklagerecht findet sich im Entwurf nicht wieder.

Gleichwohl sind diverse Passagen der Datenschutznovelle unklar formuliert und für die Praxis nicht tauglich. Insbesondere für den Mittelstand wirft das Gesetz massive Probleme bei der Umsetzung auf und bringt eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für die Unternehmen mit sich. DDV und bvh werten daher die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes als Kompromiss. Die Politiker haben sich bis zum Schluss um einen echten Interessensausgleich zwischen Wirtschaft und Verbraucher bemüht. In Gänze bringt das neue Gesetz aber eine deutliche Mehrbelastung der Wirtschaft, und das, obwohl es mehr als fraglich ist, ob das ursprüngliche Ziel - mehr Schutz vor Datenmissbrauch - erreicht werden kann.
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