Druck zur Durchsetzung der Vergütungsregeln für Freie
Berlin, 20.05.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di haben in einem Schreiben an alle Verleger und Chefredakteure der deutschen Tageszeitungen die sofortige Umsetzung der gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie angemahnt. In dem vom DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken und dem stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke unterzeichneten Schreiben betonen die beiden Gewerkschaften, dass die am 1. Februar in Kraft getretenen Vergütungsregeln für alle Zeitungsverlage gelten. Die Mitgliedschaft im Verlegerverband sei dafür nicht ausschlaggebend, heißt es. "Nach unseren Informationen werden die neuen Honorare derzeit allerdings noch nicht durchgängig angewandt. Wir gehen aber davon aus, dass Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung angemessener Honorare annehmen", lautet die Aufforderung in dem Schreiben.
In über sechs Jahre dauernden Verhandlungen hatten DJV und dju mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gemeinsame Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen ausgehandelt. Damit wurden erstmals verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Die über sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten." Ver.di-Vize Frank Werneke erklärte: "Die Vergütungsregeln bringen vielen freien Journalisten und Journalistinnen an Tageszeitungen deutliche Verbesserungen bei der jetzt noch zum Teil beschämend niedrigen Honorierung eigener Artikel. Die Verlage müssen die für alle verbindlich geregelten Mindeststandards schnellstens umsetzen. Dafür werden wir notfalls auch gerichtliche Schritte einleiten."
Erste Erfahrungsberichte von Freien an Tageszeitungen förderten Informationsdefizite in Chefredaktionen und Geschäftsführungen mancher Verlage zutage. Die beiden Journalistengewerkschaften kündigten an, die flächendeckende Anwendung der Vergütungsregeln nachdrücklich einzufordern.
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
dju: Ulrike Maercks-Franzen
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
In über sechs Jahre dauernden Verhandlungen hatten DJV und dju mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gemeinsame Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen ausgehandelt. Damit wurden erstmals verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Die über sechsjährigen Verhandlungen haben sich gelohnt. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten." Ver.di-Vize Frank Werneke erklärte: "Die Vergütungsregeln bringen vielen freien Journalisten und Journalistinnen an Tageszeitungen deutliche Verbesserungen bei der jetzt noch zum Teil beschämend niedrigen Honorierung eigener Artikel. Die Verlage müssen die für alle verbindlich geregelten Mindeststandards schnellstens umsetzen. Dafür werden wir notfalls auch gerichtliche Schritte einleiten."
Erste Erfahrungsberichte von Freien an Tageszeitungen förderten Informationsdefizite in Chefredaktionen und Geschäftsführungen mancher Verlage zutage. Die beiden Journalistengewerkschaften kündigten an, die flächendeckende Anwendung der Vergütungsregeln nachdrücklich einzufordern.
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Hendrik Zörner
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