DJV warnt vor Pressevertrag zum Baader Meinhof-Film
Berlin, 11.08.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Journalistinnen und Journalisten davor, die Bedingungen zur Sondervorführung des Films "Der Baader Meinhof Komplex" des Constantin Filmverleihs zu akzeptieren. Der Vertrag für die Filmvorführung am 14. August in München sieht vor, dass bei Veröffentlichungen über den Film vor dem 17. September eine Konventionalstrafe in Höhe von jeweils 50.000 Euro durch den Journalisten und das Medium fällig wird. "Diese Strafandrohung ist völlig inakzeptabel", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er ermunterte die Journalisten, dem Beispiel der Süddeutschen Zeitung zu folgen, die als Antwort auf den Vertragstext die Teilnahme an der Vorführung sowie jegliche Berichterstattung über den Film abgelehnt habe. "Journalisten sollten unter solchen Bedingungen auf Berichterstattung verzichten."
Der Text der Vereinbarung liegt dem DJV vor. Die im Auftrag von Constantin Film tätige Münchner Agentur Just Publicity war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Der Text der Vereinbarung liegt dem DJV vor. Die im Auftrag von Constantin Film tätige Münchner Agentur Just Publicity war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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