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DJV warnt vor Fotografenvertrag

Berlin, 2.07.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Bildjournalisten vor der Unterzeichnung eines Fotografenvertrages zu den Konzerten von Loreena McKennitt in Deutschland gewarnt. "Der in englischer Rechtssprache verfasste Vertrag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen deutsches Recht und schränkt die Fotografen bei ihrer Berichterstattung ein", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Fotografenvertrag des Veranstalters Quinlan Road schreibt den Bildjournalisten beispielsweise vor, dass sie ohne weitere ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters Fotos nur einmal in einem vorher zu benennenden Medium veröffentlichen dürfen. "Die Entscheidung über die Nutzung der Fotos trifft nach deutschem Recht der Urheber und nicht der Tourneeveranstalter", sagte Konken. Wenn Fotografen den Vertrag unterschrieben, gingen sie ein hohes Risiko im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Tourneeveranstalter ein. Zudem müssten sie sich vertraglich verpflichten, in solchen Fällen erhebliche Kosten zu übernehmen und kanadisches Recht und die kanadische Gerichtsbarkeit zu akzeptieren.


Die Warnung des DJV gilt für die Konzerte von Loreena McKennitt am heutigen 2. Juli in Hannover, am 4. Juli in Wiesbaden, am 5. Juli in Köln, am 6. Juli in Erfurt, am 8. Juli in Dresden, am 9. Juli in München und am 10. Juli in Stuttgart.







Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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