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DJV unterstützt Appell an Europäischen Gerichtshof

Berlin, 8.04.2008 - Zusammen mit anderen Bürgerrechtsorganisationen hat der Deutsche Journalisten-Verband an den Europäischen Gerichtshof appelliert, die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Menschenrechte in seine juristische Prüfung der entsprechenden EU-Richtlinie einzubeziehen. Die Sammlung aller elektronischen Kommunikationsdaten stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der Menschen dar, heißt es in einem Schriftsatz der Organisationen an den Europäischen Gerichtshof.



Das Gericht befasst sich mit einer Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie 2006/24/EC, mit der die Vorratsdatenspeicherung in Europa geregelt wird und auf der das deutsche Gesetz basiert, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Die irische Klage stellt auf Formfehler in der EU-Richtlinie ab. "Es wäre zu begrüßen, wenn die europäischen Richter darüber hinaus die Eingriffe der Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte, darunter die Pressefreiheit mit dem unverzichtbaren Informantenschutz, würdigten", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.



Der Deutsche Journalisten-Verband hatte sich zusammen mit anderen Medienverbänden und -unternehmen gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wegen ihrer Auswirkungen auf den Informantenschutz stark gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat erst kürzlich in einer Eilentscheidung die Weitergabe der gesammelten Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden vorerst unterbunden.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Über Deutscher Journalisten-Verband DJV

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