DDV reagiert in einem Brief auf den Antrag von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zum Verbot von Telefonwerbung
Wiesbaden, den 06. Februar 2007
Mit enttäuschter Verärgerung reagiert der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) auf den Antrag zum Verbot von Telefonwerbung, den das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ende vergangener Woche in den Bundestag eingebracht hat. Der DDV stellt fest: der Antrag werde leider mit Zahlen gerechtfertigt, die keinerlei dezidierte Angaben über die Zunahme verbotener Telefonwerbung machten. Diese Zahlen zur Zunahme der Telefonie würden absichtlich in einen Zusammenhang mit unseriösen Werbeanrufen gebracht, um ein Verbot von Telefonwerbung verargumentieren zu können.
DDV-Vizepräsident Patrick Tapp: „Wir sind den hysterischen Polit-Populismus mehr als leid. Er wirkt vollkommen kontraproduktiv bei unserem gemeinsamen Ziel, ernst zu nehmende und effektive Maßnahmen gegen die schwarzen Schafe im Telefonmarketing zu entwickeln.“
Bereits am Freitag vergangener Woche hatte der DDV eine Pressemitteilung des Bundesverbandes Verbraucherzentrale kritisiert, die dieselben Zahlen absichtlich falsch ausgelegt hatte, um die Diskussion um stärkere Sanktionen anzufeuern. „Diese Fehlinterpretationen sind unsolide, da sie davon ablenken, dass wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit haben. Ein bißchen mehr Intelligenz bei der Lösung der Probleme wäre hilfreich.“, so Patrick Tapp.
Der DDV hat deshalb in einem Brief an das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge für einen effektiven Lösungsansatz unterbreitet:
- Die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien müssen ausgenutzt werden (Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung).
- Der ZPO-Ordnungsgeldrahmen von 250.000 Euro muss deutlich stärker als bisher durch die Gerichte ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Wiederholungstätern muss verhindert werden, dass Vertragsstrafen und Ordnungsgelder jeweils „aus der Portokasse“ bezahlt werden. Die Gerichte müssen hier mutiger bezüglich der festgesetzten Höhe werden.
- Es ist zu prüfen, ob der Störerbegriff (Handlungs-, Verhaltens-, Zustandsstörer) bemüht werden kann: aufgrund der bekannten Probleme, des Verantwortlichen habhaft zu werden, ist derjenige in die Verantwortung zu nehmen, der als Auftraggeber an der Spitze steht.
- In die gleiche Richtung gehen Überlegungen eines Fruchtziehungsverbotes, das den Nutznießer/ Auftraggeber trifft.
- Stärkung der Selbstregulierung – z.B. durch Schaffung einer Telefonmarketing-Beschwerdestelle. Diese sollte besetzt sein mit Vertretern der Branchenverbände, des Verbraucherschutzes und der Anwender.
Der DDV hält die vorgenannten Punkte in ihrer Kombination für deutlich effektiver als mit der Einführung eines Bußgeldes den bislang schon nicht vollzogenen Regelungen eine weitere hinzuzufügen. Mit dieser Sichtweise befindet sich der Verband zudem im Einklang mit den anderen Wettbewerbs- und Wirtschaftsverbänden. „Mit unserem Brief an das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN werfen wir den Hut in den Ring, das Problem ernsthaft und nachhaltig lösen zu wollen. Wir freuen uns auf die zielführende inhaltliche Diskussion mit den Politikern.“
Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketing-Branche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call Center-Dienstleister, Direct Mail-Unternehmen sowie Direktmarketing-Anwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucherschutz und setzt sich für einen sinnvollen Datenschutz ein, der sowohl die Datenschutzinteressen der Verbraucher, als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.
Kontakt für Presseanfragen:
Nanah Schulze/nas!projects
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV
Telefon 06196 / 7666593
Fax 06196 / 7666594
mobil 0172 / 9046008
eMail: n.schulze@ddv.de
Mit enttäuschter Verärgerung reagiert der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) auf den Antrag zum Verbot von Telefonwerbung, den das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ende vergangener Woche in den Bundestag eingebracht hat. Der DDV stellt fest: der Antrag werde leider mit Zahlen gerechtfertigt, die keinerlei dezidierte Angaben über die Zunahme verbotener Telefonwerbung machten. Diese Zahlen zur Zunahme der Telefonie würden absichtlich in einen Zusammenhang mit unseriösen Werbeanrufen gebracht, um ein Verbot von Telefonwerbung verargumentieren zu können.
DDV-Vizepräsident Patrick Tapp: „Wir sind den hysterischen Polit-Populismus mehr als leid. Er wirkt vollkommen kontraproduktiv bei unserem gemeinsamen Ziel, ernst zu nehmende und effektive Maßnahmen gegen die schwarzen Schafe im Telefonmarketing zu entwickeln.“
Bereits am Freitag vergangener Woche hatte der DDV eine Pressemitteilung des Bundesverbandes Verbraucherzentrale kritisiert, die dieselben Zahlen absichtlich falsch ausgelegt hatte, um die Diskussion um stärkere Sanktionen anzufeuern. „Diese Fehlinterpretationen sind unsolide, da sie davon ablenken, dass wir kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit haben. Ein bißchen mehr Intelligenz bei der Lösung der Probleme wäre hilfreich.“, so Patrick Tapp.
Der DDV hat deshalb in einem Brief an das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge für einen effektiven Lösungsansatz unterbreitet:
- Die vorhandenen rechtlichen Instrumentarien müssen ausgenutzt werden (Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung).
- Der ZPO-Ordnungsgeldrahmen von 250.000 Euro muss deutlich stärker als bisher durch die Gerichte ausgeschöpft werden. Insbesondere bei Wiederholungstätern muss verhindert werden, dass Vertragsstrafen und Ordnungsgelder jeweils „aus der Portokasse“ bezahlt werden. Die Gerichte müssen hier mutiger bezüglich der festgesetzten Höhe werden.
- Es ist zu prüfen, ob der Störerbegriff (Handlungs-, Verhaltens-, Zustandsstörer) bemüht werden kann: aufgrund der bekannten Probleme, des Verantwortlichen habhaft zu werden, ist derjenige in die Verantwortung zu nehmen, der als Auftraggeber an der Spitze steht.
- In die gleiche Richtung gehen Überlegungen eines Fruchtziehungsverbotes, das den Nutznießer/ Auftraggeber trifft.
- Stärkung der Selbstregulierung – z.B. durch Schaffung einer Telefonmarketing-Beschwerdestelle. Diese sollte besetzt sein mit Vertretern der Branchenverbände, des Verbraucherschutzes und der Anwender.
Der DDV hält die vorgenannten Punkte in ihrer Kombination für deutlich effektiver als mit der Einführung eines Bußgeldes den bislang schon nicht vollzogenen Regelungen eine weitere hinzuzufügen. Mit dieser Sichtweise befindet sich der Verband zudem im Einklang mit den anderen Wettbewerbs- und Wirtschaftsverbänden. „Mit unserem Brief an das BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN werfen wir den Hut in den Ring, das Problem ernsthaft und nachhaltig lösen zu wollen. Wir freuen uns auf die zielführende inhaltliche Diskussion mit den Politikern.“
Der Deutsche Direktmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Direktmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketing-Branche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call Center-Dienstleister, Direct Mail-Unternehmen sowie Direktmarketing-Anwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucherschutz und setzt sich für einen sinnvollen Datenschutz ein, der sowohl die Datenschutzinteressen der Verbraucher, als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.
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