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DDV fordert Ministerien zu effektivem Verbraucherschutz bei Telefonwerbung auf

Diskussion zum Gesetzesentwurf wird aktiv weitergeführt
Wiesbaden, den 11. Februar 2008 - Mit drei Briefen an den Bundeswirtschafts-, den Verbraucherschutzminister sowie die
Bundesjustizministerin führt der Deutsche Direktmarketing Verband DDV die Diskussion zum Gesetzesentwurf bezüglich unlauterer Telefonwerbung aktiv weiter. Unterstützt wird diese Maßnahme von zeitgleichen Aktivitäten des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft ZAW und der
Wettbewerbszentrale.


Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Es geht auch der Wirtschaft um effektive Schutzmaßnahmen für den Konsumenten, nämlich Telefonspam bereits abzustellen, bevor dieser entsteht. Diese praxisorientierte Forderung sehen wir mit den bisherigen Ideen der Ministerien nicht erfüllt." Neben verbraucherschutzrechtlichen Bedenken äußert der DDV in den Briefen auch die Sorge um die wirtschaftliche Existenz der Direktmarketingbranche, die ihre Wirtschaftskraft mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro zum Ausdruck bringt.


Massive Kritik übt der DDV vor allem an der Forderung nach Einführung einer schriftlichen Bestätigung von am Telefon geschlossenen Verträgen. Hier erhebt der DDV neben rechtlichen insbesondere praktische Bedenken. So ist es aus Sicht des Verbandes weder vorstellbar, dass alle Verträge, die per Telefon geschlossen werden, einem Erfordernis der schriftlichen Bestätigung unterworfen werden, da dies bereits eine Pizzabestellung unmöglich machen würde. Noch ist es praktikabel, für die Wirksamkeit von Verträgen, die durch vermeintlich unerwünschte Werbeanrufe zustande kommen, eine Bestätigung zu verlangen. Tapp: "Dabei wird dem Verbraucher die ganze Beweislast vor die Türe gekehrt mit dem freundlichen Hinweis, dass er sich nun mal auf den Weg durch die Instanzen der bundesdeutschen Justiz begeben darf. Jeder einzelne Verbraucher darf dann mühselig den Beweis führen, ob der Anruf überhaupt ungesetzlich war oder nicht. " Der DDV hält die bisherige Praxis für sehr viel effektiver, wenn klagebefugte Verbände wie die Verbraucherschutzzentralen oder die Wettbewerbszentrale anhand von Einzelfällen im Klageweg eines Ordnungsgeldverfahrens auf Augenhöhe mit den Störern ganze Spamkampagnen beenden können.


Die Einführung eines Bußgeldes für Anrufe ohne vorliegendes Einverständnis hält der DDV aus verschiedenen, insbesondere auch rechtssystematischen Gründen für den falschen Weg. Bestärkt sieht sich der Verband hier auch durch die jüngsten Erfahrungen im Fall Tele 2. Bekanntlich wurde dem Unternehmen wegen unlauterer Telefonwerbung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von knapp 300.000 Euro auferlegt. Dies zeigt überdeutlich, dass grundsätzlich kein Gesetzes-, sondern ein Vollzugsdefizit besteht. So fordert der DDV, den vorhandenen Ordnungsgeldrahmen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro weit mutiger als bisher auszuschöpfen. Patrick Tapp: "Der DDV ist überzeugt, dass auf diesem Weg Telefonspam wirksam ein Riegel vorgeschoben werden kann. Wir appellieren hier also auch an den hoffentlich noch vorhandenen Praxisbezug in der Politik. Der Bürger will letztlich merken, dass sich etwas ändert, außer, dass der Bundesanzeiger vor lauter neuen Gesetzten aus allen Nähten platzt."


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