Call Center Verband fordert Politik zur schnellen Umsetzung der kostenfreien Warteschleifen auf
"Der Kabinettsbeschluss der Novelle des Telekommunikationsgesetzes enthält einige neue Details zur Umsetzung kostenfreier Warteschleifen, auf die wir immer wieder gedrängt haben", sagt Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. "Nun liegt es an der Politik, das Gesetz zügig zu verabschieden." Nach Inkrafttreten des Gesetzes sei es dann an der Bundesnetzagentur, unverzüglich die Schaffung der technischen Voraussetzungen durch die Netzbetreiber anzuordnen.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass die Bundesnetzagentur nach § 18 TKG anordnen kann, dass Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen für Kostenfreiheit der Warteschleifen im Mobilfunk schaffen müssen. Dieses Verfahren solle unverzüglich eingeleitet werden, um den sehr engen Zeitrahmen der Bundesregierung zu schaffen. "Ohne die Umsetzung im Mobilfunk ist das Gesetz sinnlos, da hier mit maximal 42 ct/min die höchsten Kosten entstehen", sagt Stockmann. Dass Servicerufnummern aus den Mobilfunknetzen künftig nicht mehr erreichbar seien, sei nicht akzeptabel.
Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass bei der Weitervermittlung von Anrufen ab der zweiten Stufe auch künftig Warteschleifen von einer Dauer bis zu 30 Sekunden kostenpflichtig sein können: "Damit wird ein überbordender Bürokratieaufwand vermieden und das Abrechnungsverfahren im Sinne von Verbrauchern und Wirtschaft vereinfacht", so Stockmann.
Positiv ist auch die exakte Definition dessen, was der Gesetzgeber unter der Warteschleife versteht. Die Klarstellung, dass das Einholen von Auskünften vor der eigentlichen Bearbeitung des Anliegens nicht der Warteschleife zuzurechnen ist, sei zu begrüßen. "Die Abfrage von Informationen zur Identifikation des Anrufers wie eine Kundennummer oder ähnliches sind damit Teil der Bearbeitung des Falls. Das trifft die Lebenswirklichkeit deutlich besser als alle vorher diskutierten Definitionen", sagt Stockmann.
Der Call Center Verband unterstützt seit Monaten eine einfache und transparente Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Der Verband forderte den Gesetzgeber daher auf, zunächst die technischen Möglichkeiten zu evaluieren und einen verbindlichen Fahrplan für die technische Umsetzung einer einfachen und transparenten Regelung vorzulegen. Alle bislang diskutierten Modelle schaffen lediglich eine komplexe Abrechnungsmechanik, die für den Verbraucher kaum nachvollziehbar und für die Wirtschaft nur mit steigenden Kosten verbunden wären. Der beschlossene Gesetzesentwurf trage den Forderungen der Wirtschaft angemessen Rechnung.
Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass die Bundesnetzagentur nach § 18 TKG anordnen kann, dass Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen für Kostenfreiheit der Warteschleifen im Mobilfunk schaffen müssen. Dieses Verfahren solle unverzüglich eingeleitet werden, um den sehr engen Zeitrahmen der Bundesregierung zu schaffen. "Ohne die Umsetzung im Mobilfunk ist das Gesetz sinnlos, da hier mit maximal 42 ct/min die höchsten Kosten entstehen", sagt Stockmann. Dass Servicerufnummern aus den Mobilfunknetzen künftig nicht mehr erreichbar seien, sei nicht akzeptabel.
Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass bei der Weitervermittlung von Anrufen ab der zweiten Stufe auch künftig Warteschleifen von einer Dauer bis zu 30 Sekunden kostenpflichtig sein können: "Damit wird ein überbordender Bürokratieaufwand vermieden und das Abrechnungsverfahren im Sinne von Verbrauchern und Wirtschaft vereinfacht", so Stockmann.
Positiv ist auch die exakte Definition dessen, was der Gesetzgeber unter der Warteschleife versteht. Die Klarstellung, dass das Einholen von Auskünften vor der eigentlichen Bearbeitung des Anliegens nicht der Warteschleife zuzurechnen ist, sei zu begrüßen. "Die Abfrage von Informationen zur Identifikation des Anrufers wie eine Kundennummer oder ähnliches sind damit Teil der Bearbeitung des Falls. Das trifft die Lebenswirklichkeit deutlich besser als alle vorher diskutierten Definitionen", sagt Stockmann.
Der Call Center Verband unterstützt seit Monaten eine einfache und transparente Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen. Der Verband forderte den Gesetzgeber daher auf, zunächst die technischen Möglichkeiten zu evaluieren und einen verbindlichen Fahrplan für die technische Umsetzung einer einfachen und transparenten Regelung vorzulegen. Alle bislang diskutierten Modelle schaffen lediglich eine komplexe Abrechnungsmechanik, die für den Verbraucher kaum nachvollziehbar und für die Wirtschaft nur mit steigenden Kosten verbunden wären. Der beschlossene Gesetzesentwurf trage den Forderungen der Wirtschaft angemessen Rechnung.