BKA-Gesetz: DJV unterstützt Gang nach Karlsruhe
Berlin, 23.04.2009 – „Gegen die Einschränkung der Bürgerrechte und der Pressefreiheit durch das BKA-Gesetz hilft nur noch der Gang nach Karlsruhe.“ Mit diesen Worten begrüßte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am heutigen Vormittag in Berlin die öffentliche Vorstellung der Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz. Verfassungsbeschwerde erheben der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, der psychologische Psychotherapeut Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.
„Das BKA-Gesetz ist in vielen Punkten verfassungswidrig“, betonte Ex-Innenminister Gerhart R. Baum. Hervorzuheben seien insbesondere die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten. „Von den Auswirkungen dieses Gesetzes sind nicht nur die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen“, kritisierte Baum.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen.“ Dem Ausgang des Rechtsstreits sehe er mit Zuversicht entgegen.
„Das BKA-Gesetz ist in vielen Punkten verfassungswidrig“, betonte Ex-Innenminister Gerhart R. Baum. Hervorzuheben seien insbesondere die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten. „Von den Auswirkungen dieses Gesetzes sind nicht nur die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen“, kritisierte Baum.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen.“ Dem Ausgang des Rechtsstreits sehe er mit Zuversicht entgegen.