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BITKOM hält Abmahnungen an Internet-Anbieter für populistisch

Unterschiedliche Nutzungsbedingungen schaffen ein breites Angebot / Urheberrecht muss Rechte der Autoren berücksichtigen
bitkom | 17.07.2006
Berlin, 14. Juli 2006: Aus Sicht des Hightech-Verbands BITKOM sind die aktuellen Abmahnungen an Musik- und Software-Anbieter durch die Verbraucherzentralen reiner Populismus. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen geht derzeit gegen mehrere Firmen vor, die in ihren Vertragsbedingungen den Weiterverkauf von Inhalten nicht gestatten oder das Knacken von Kopierschutz-Mechanismen untersagen. Differenzierte Nutzerrechte führen aus Sicht des BITKOM zu einer breiten Angebotspalette mit vielfältigen Preismodellen im Handel mit digitalen Inhalten. "Das ist nicht schädlich, sondern gut für den Kunden", kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Kunde entscheide letztlich frei, welches Angebot er annehme. Rohleder: "Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen."

Dass Kopierschutz-Techniken nicht umgangen werden dürfen, ist schon seit längerem geltendes Recht - auch darauf weist BITKOM hin. Damit reagiert er auf Forderungen der Verbraucherzentralen, den Kopierschutz bei der anstehenden Reform des Urheberrechts einzuschränken. "Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss auch die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen", betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Der Verband setze sich für faire Bedingungen zwischen Autoren, Technologie-Anbietern und Verbrauchern ein.


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