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Bestätigungslösung ist keine Lösung gegen unerlaubte Telefonwerbung

CCV legt Positionspapier für verschärfte Regulierung unerlaubter Telefonwerbung vor.
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) fordert eine rechtlich fundierte und verbraucherfreundliche Lösung statt der derzeitigen allein politisch motivierten Diskussion. Dabei bringt er als Zugeständnis die eingeschränkte Gesprächsaufzeichnung als mögliche Lösung gegen unlautere Vertragsschlüsse bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen ins Gespräch. "Die von den Ländern geforderte Form der Bestätigungslösung für Vertragsschlüsse bei Werbeanrufen würde lediglich weiteren 'Betrugsmaschen' Tür und Tor öffnen, jedoch keinerlei Auswirkung auf die 'schwarzen Schafe' der Branche haben. Gleichzeitig würden dabei redliche Unternehmen unnötig belastet", sagt Manuel Schindler, Vorstand Recht & Regulierung des CCV. "Die dadurch entstehenden Mehrkosten und Einschränkungen beim Service gingen letztendlich zu Lasten der Verbraucher."


Der Verband erneuert stattdessen seine Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften. "Der Tenor der erst kürzlich veröffentlichten Evaluation ist, dass das Gesetz greift. Insbesondere die großen Anstrengungen der seriös arbeitenden Callcenter werden angemessen honoriert", so Schindler. "Nur gegen jene, die mit krimineller Absicht unlauter telefonieren, kann es nicht wirken. Dagegen helfen auch keine weiteren Gesetzesverschärfungen für die gesamte Wirtschaft. Hier hilft nur eine konsequente Strafverfolgung und da wiederhole ich abermals unsere Forderung, schnellstmöglich Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, die über besondere Sachkunde zu der überaus komplexen Rechtslage verfügen."

Besonderer Regulierungsbedarf bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen

Laut Evaluationsbericht des Bundesjustizministeriums haben lediglich die Verbraucherbeschwerden in den Bereichen Gewinnspiele, Lotterien und Wetten zugenommen. "Allenfalls für diesen Bereich ist eine Bestätigungslösung denkbar", so Schindler. "Damit sehen wir uns im Einklang mit der Bundesregierung und dem Bundesjustizministerium, die eine zielgenaue und verhältnismäßige Regelung wollen." Der Verband macht dazu zwei alternative Vorschläge:

1. Variante: Bestätigungslösung für telefonisch vereinbarte Wett- und Lotteriedienstleistungen:

Neuer § 312 b Abs. 4 BGB (derzeitiger Abs. 4 wird Abs. 5) (4) Die auf eine Wett- oder Lotteriedienstleistung gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher telefonisch gegenüber einem Unternehmer abgibt, wird nur wirksam, wenn der Verbraucher sie binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch gegenüber dem Unternehmer zumindest in Textform bestätigt. Wird die Willenserklärung des Verbrauchers nicht wirksam, so findet § 241a BGB auf Leistungen des Unternehmers, die aufgrund des Telefongesprächs erbracht wurden, entsprechende Anwendung.

2. Variante: Bestätigungslösung und alternative Gesprächsaufzeichnung für telefonisch vereinbarte Wett- und Lotteriedienstleistungen:

Neuer § 312 b Abs. 4 BGB (derzeitiger Abs. 4 wird Abs. 5) (4) Die auf eine Wett- oder Lotteriedienstleistung gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher telefonisch gegenüber einem Unternehmer abgibt, wird nur wirksam, wenn der Verbraucher sie binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch gegenüber dem Unternehmer zumindest in Textform bestätigt oder der Unternehmer dem Verbraucher die Aufzeichnung des Gesprächsinhaltes, die die Willenserklärung des Verbrauchers enthalten muss, in digitaler Form binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch zur Verfügung stellt. Wird die Willenserklärung des Verbrauchers nicht wirksam, so findet § 241a BGB auf Leistungen des Unternehmers, die aufgrund des Telefongesprächs erbracht wurden, entsprechende Anwendung.



Über den Call Center Verband Deutschland e.V.

Der Call Center Verband Deutschland, gelistet beim deutschen Bundestag, ist Repräsentant der Callcenter Wirtschaft in Deutschland. Im Fokus des Handelns steht die Vertretung der Branche gegenüber Medien, Multiplikatoren und Politik. Darüber hinaus bietet der CCV die ideale Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch sowie ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte. Zu den Mitgliedern zählen führende Unternehmen aus den Bereichen Handel, Banken und Versicherungen sowie aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor. Neben großen Service Callcentern sind auch zahlreiche Unternehmen mit eigenen Inhouse Callcentern und Hersteller von Telekommunikationssystemen vertreten.


Kontakt:
Jens Fuderholz
TBN Public Relations GmbH
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