Bargeld verliert bei Geldwäsche an Bedeutung
Die Nutzung bargeldloser Zahlungen in Deutschland steigt sprunghaft an. Schon heute wickeln rund 66 Prozent der Kontoinhaber ihre Bankaktivitäten online ab. Gleichzeitig wollen künftig mehr als 40 Prozent der Deutschen mit dem Mobiltelefon bezahlen – ein potenzielles Transaktionsvolumen in Milliardenhöhe. Diesen Trend machen sich auch verstärkt Geldwäscher zunutze. Der Grund: Immer neue bargeldlose Zahlverfahren für das Internet oder Mobiltelefon werden entwickelt, ohne sich ausreichend auf Machenschaften organisierter Krimineller einzustellen. Das ergibt eine aktuelle Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.
„Mit der sprunghaften Verbreitung elektronischer Zahlverfahren verliert Bargeld zunehmend seine Bedeutung als bevorzugtes Mittel der Geldwäsche“, sagt Kilian Strauss, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Stattdessen nutzen Kriminelle verstärkt neue Möglichkeiten, die sich aus dem so genannten Cyber-Laundering ergeben. So konzentrieren sich die Täter insbesondere auf mobile Zahlungssysteme, die losgelöst von einem Bankkonto funktionieren.“ Als Betreiber mobiler Zahlungssysteme oder als Marktteilnehmer im Internet sind viele Unternehmen von dieser Entwicklung unmittelbar betroffen. Denn das neue Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und Zahlungen ausführen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, die Identität eines Vertragspartners zu überprüfen, um sich nicht selbst der Geldwäsche strafbar zu machen .
„Viele führende Online-Firmen liefern sich geradezu ein Wettrennen um die Einführung neuer bargeldloser Zahlungsmittel, ohne dabei das potenzielle Geldwäscherisiko ausreichend zu berücksichtigen“, sagt Kilian Strauss. „Gleichzeitig sind der Gesetzgeber, Ermittlungsbehörden und Geldwäschebeauftragte meist nur ungenügend über die neuen Methoden informiert und hinken in der Prävention und Bekämpfung von virtueller Geldwäsche weit hinter den Kriminellen hinterher. Mehr Aufklärung über die Risiken und die Bekämpfung des Cyber-Laundering ist deshalb dringend geboten.“
Dies gilt vor allem in den Bereichen Customer Due Diligence, also der Feststellung von Kundenidentitäten, bei der Überwachung von Transaktionen im Zahlungsverkehr und bei der Zulassung neuer Zahlungsmethoden. „Darüber hinaus fehlt es häufig in Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, an Know-how über die Ausweitung der Berichtspflichten“, sagt abschließend Kilian Strauss.
„Mit der sprunghaften Verbreitung elektronischer Zahlverfahren verliert Bargeld zunehmend seine Bedeutung als bevorzugtes Mittel der Geldwäsche“, sagt Kilian Strauss, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Stattdessen nutzen Kriminelle verstärkt neue Möglichkeiten, die sich aus dem so genannten Cyber-Laundering ergeben. So konzentrieren sich die Täter insbesondere auf mobile Zahlungssysteme, die losgelöst von einem Bankkonto funktionieren.“ Als Betreiber mobiler Zahlungssysteme oder als Marktteilnehmer im Internet sind viele Unternehmen von dieser Entwicklung unmittelbar betroffen. Denn das neue Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und Zahlungen ausführen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, die Identität eines Vertragspartners zu überprüfen, um sich nicht selbst der Geldwäsche strafbar zu machen .
„Viele führende Online-Firmen liefern sich geradezu ein Wettrennen um die Einführung neuer bargeldloser Zahlungsmittel, ohne dabei das potenzielle Geldwäscherisiko ausreichend zu berücksichtigen“, sagt Kilian Strauss. „Gleichzeitig sind der Gesetzgeber, Ermittlungsbehörden und Geldwäschebeauftragte meist nur ungenügend über die neuen Methoden informiert und hinken in der Prävention und Bekämpfung von virtueller Geldwäsche weit hinter den Kriminellen hinterher. Mehr Aufklärung über die Risiken und die Bekämpfung des Cyber-Laundering ist deshalb dringend geboten.“
Dies gilt vor allem in den Bereichen Customer Due Diligence, also der Feststellung von Kundenidentitäten, bei der Überwachung von Transaktionen im Zahlungsverkehr und bei der Zulassung neuer Zahlungsmethoden. „Darüber hinaus fehlt es häufig in Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, an Know-how über die Ausweitung der Berichtspflichten“, sagt abschließend Kilian Strauss.