Anti-Spam-Gesetz gegen nationale Versender vorgelegt
Anlässlich der Einbringung eines Anti-Spam-Gesetzes (BT-Drs. 16/1436) in den Bundestag erklären Bärbel Höhn, Vorsitzende im Verbraucherausschuss und Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin:
Wir fordern die Bundesregierung auf, schärfer gegen Spam-Mails vorzugehen. Spams nerven, sie kosten Zeit und Aufmerksamkeit. Weit überdie Hälfte aller erhaltenen Emails sind inzwischen unbestellter Werbemüll. Täglich bis zu 7000 Beschwerden allein bei der Spam-Beschwerdestelle der Verbraucherverbände und ein geschätzter weltweiter Schaden von 40 Milliarden Euro bei Verbrauchern und Wirtschaftsunternehmen im Jahr 2005 zeigen den dringenden Handlungsbedarf.
Die Bundesregierung muss als erstes gegen nationale Spamversender vorgehen und Spam zu einer Ordnungswidrigkeit machen. Happige Bußgelderbis zu 50.000 Euro und eine konzentrierte Verfolgung durch die Bundesnetzagentur müssen die bisherigen zivil- und wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten ergänzen. Unser Gesetzentwurf zeigt wie es geht:
Um Spamming beizukommen, bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens von Gesetzgeber, Wirtschaft und Technik-Entwicklung: Filtertechnologien müssen weiter entwickelt und eingesetzt werden, Verbraucherinnen und Verbraucher müssen im Umgang mit Spams noch besser geschult werden, aber Spammer müssen auch juristisch noch besser verfolgt werden können. Die Koalitionsfraktionen sind aufgefordert unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Erst wenn die Bundesregierung vor der eigenen Haustüre gekehrt hat, wird sie die erforderliche grenzüberschreitende Herangehensweise glaubwürdig begründen können. Deutschland darf bei der Spambekämpfung nicht länger Schlusslicht in Europa sein und muss sich viel stärker für eine effektive Rechtsverfolgung einsetzen.