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Anhörung bestätigt: BKA-Gesetz schränkt Pressefreiheit ein

Berlin, 15.09.2008 - Nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum Entwurf des BKA-Gesetzes, das weitgehende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten vorsieht, sehen der Deutsche Journalisten-Verband, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Deutsche Presserat ihre Bedenken bestätigt.


Geplant ist (Paragraf 20 u), dass das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutze der Informanten besteht.


Geladene Sachverständige unterstützten die Kritik der Medienverbände im Hinblick auf den notwendigen Schutz der Pressefreiheit. Christoph Gusy von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld kritisierte etwa in seiner Stellungnahme, dass die vorgesehene Regelung derart allgemein gefasst ist, dass sie dem Schutz der Presse - wie er insbesondere vom Bundesverfassungsgericht in aktuellen Entscheidungen wieder hervorgehoben worden sei - in keiner Weise gerecht werde.


"Der Entwurf entzieht in der Tat Journalisten den Schutz, den sie bei ihren Recherchen unbedingt brauchen", betonte auch DJV-Vorsitzender Michael Konken. DJV, BDZV und Deutscher Presserat appellieren erneut an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz in dieser Form die Zustimmung zu verweigern.



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner





Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
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