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Abmahnungen im Online-Handel weiter rückläufig

Trusted Shops präsentiert die dritte Auflage der Studie "Abmahnungen im Online-Handel"
Ulrich Hafenbradl | 05.10.2011
Die Lage für deutsche Online-Händler entspannt sich ein wenig: Seit 2007 ist ein Rückgang in Höhe von etwa 33 Prozent bei den Abmahnungen zu verzeichnen. Das zeigt die dritte Studie "Abmahnungen im Online-Handel", die Trusted Shops unter mehr als 500 Shopbetreibern durchgeführt hat.


Im Durchschnitt erhielt jeder Umfrageteilnehmer im Jahr 2011 1,4 Abmahnungen. 2009 waren es noch 1,6 Abmahnungen, und 2007 lag die Anzahl der Abmahnungen bei 2,1 pro Shop. Somit hat sich die Anzahl der Abmahnungen um rund ein Drittel reduziert. Besonders erfreulich: Der Anteil rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen sank auf 2,2 Prozent (6,25 Prozent in 2009). Auch sind keine neuen Massenabmahner mehr im Markt aufgefallen.


"Die Rückläufigkeit bei den Abmahnungen ist für uns eine Bestätigung unserer Arbeit für die Shopbetreiber und Verbraucher gleichermaßen", erläutert Dr. Carsten Fühlisch, Leiter der Abteilung Recht bei der Trusted Shops GmbH. "Durch unsere umfangreichen Qualitätskriterien sorgen wir bei unseren mehr als 10.000 Onlineshops dafür, dass Abmahnungen seltener werden. Für den Verbraucher bedeutet dies: Immer mehr Shopbetreiber achten auf die Einhaltung der Verbraucherrechte", so Fühlisch weiter.


Die fünf häufigsten Abmahngründe:

1. Fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht (28,5 Prozent)
2. Markenrechtsverletzungen (12,0 Prozent)
3. Urheberrechtsverletzungen (9,5 Prozent)
4. Fehlerhafte Preisangaben (9,0 Prozent)
5. Fehlerhafte AGB (7,1 Prozent)


Auch wenn die Abmahnhäufigkeit im deutschen Online-Handel weiterhin rückläufig ist, sind die Folgen einer Abmahnung für den Shopbetreiber nach wie vor gravierend. 51 Prozent der Umfrageteilnehmer sehen ihre Existenz durch Abmahnungen bedroht. Im Vergleich zur Studie des Jahres 2009 entspricht dies einem Anstieg von mehr als 10 Prozent.


Im Durchschnitt liegt der finanzielle Schaden pro Händler bei 5.300 Euro. Bezogen auf die Gesamtheit der Teilnehmer ergibt das die Summe von 1,2 Millionen Euro.


Eine ausführliche Auswertung der Studie kann unter http://bit.ly/Abmahnumfrage_2011
heruntergeladen werden.