EU-Pläne zum Zahlungsverzug "im Kern ungeeignet"
"Mit sehr großer Sorge" verfolgt die deutsche Wirtschaft, wie die EU-Kommission die Zahlungsmoral in der Union per Gesetzgebungsakt verbessern möchte. Die geplante Verordnung gefährde die Existenz erfolgreich wirtschaftender Unternehmen, warnt etwa die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand.
Vertragstreue und fristgerechte Zahlungen seien "unverzichtbare Elemente eines lauteren geschäftlichen Verhaltens", stellen neun der zehn in der AG zusammengeschlossenen Verbände in einem neuen gemeinsamen Positionspapier klar.
Der Mitte September von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sehe jedoch vor, dass die Vertragsfreiheit der Unternehmen in den Lieferketten "empfindlich eingeschränkt" würde, kritisieren sie. Die geplanten Maßnahmen seien mit wirtschaftlichen Risiken und vor allem erheblichen Kosten verbunden, die die Folgenabschätzung der EU-Kommission "nicht ansatzweise" abbilde.
Fristverkürzung und behördliche Durchsetzung
Konkret sieht der Verordnungsentwurf Verschärfungen bei Zahlungsfristen und Verzugszinsen vor: Sowohl die Zahlungsfrist als auch die Dauer des in Deutschland üblichen Abnahme- und Überprüfungsverfahrens sollen nur noch maximal 30 Tage laufen dürfen. Überhaupt sollen Abnahme- und Überprüfungsverfahren auch nur noch ausnahmsweise zugelassen werden. Darüber hinaus sollen Gläubiger auf ihr Recht, Verzugszinsen zu verlangen, nicht mehr verzichten dürfen. Besonders bedenklich: Die Mitgliedstaaten sollen öffentliche Durchsetzungsbehörden benennen oder neu einrichten, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen sicherstellen müssen und dafür weitreichende Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten sollen.
Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hält diese und weitere geplante Vorschriften für "im Kern ungeeignet, pünktliche und vertragsgerechte Zahlungen zu gewährleisten". Der gewählte Ansatz, die Zahlungsmoral durch gesetzliche Regelungen verbessern zu wollen, erscheine "insgesamt verfehlt".
Dercks: Gefahr für eine der größten Erfolgsgeschichten
Die Forderung der Arbeitsgemeinschaft, den Entwurf zurückzuziehen, zumindest grundlegend mit Blick auf die genannten Punkte zu überarbeiten, zieht sich durch die gesamte Wirtschaft:
"Bei vielen Händlern, aber auch Herstellern herrscht große Unruhe über die geplante Zahlungsverzugsverordnung", berichtet etwa Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Ganze Branchen rechnen mit schweren wirtschaftlichen Schäden. Gerade für kleine und mittlere Händler drohen die Finanzierungskosten deutlich zu steigen."
Wegen kurzer Zahlungsziele müssten die Betriebe den Wareneinkauf häufig zwischenfinanzieren, erläutert er. Die dadurch entstehenden Liquiditätslücken müssten oftmals durch Kredite gedeckt werden. Nur einzelne Unternehmen sähen durch die Verkürzung der Zahlungsfristen Vorteile.
"Die Verordnung könnte eine der größten Erfolgsgeschichten in der Lieferkette zwischen Herstellern und ihren Abnehmern, Großhandel und Handel gefährden", warnt Dercks. "Denn sie zerstört die Möglichkeit individueller 'Finanzierungspartnerschaften' insbesondere zwischen dem Handel und seinen Lieferanten. Durch bilaterale Verabredungen bekommen diese Partner in der Regel bessere Lösungen hin, um gemeinsam mehr Waren verkaufen zu können."
Genth: Nicht pünktlich zu bezahlen, ist schon heute rechtswidrig
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), bewertet die Pläne der EU-Kommission als "ein klassisches Beispiel für gut gedacht und schlecht gemacht". Ihr Ziel, die Bekämpfung des Zahlungsverzugs, erreiche die Verordnung nicht. "Die Zahlungsfristen starr auf 30 Tage festzulegen, verhindert keine unpünktliche Zahlung und hilft deshalb niemandem weiter", stellt Genth klar. Denn: "Nicht pünktlich zu bezahlen, ist schon heute rechtswidrig und verpflichtet den säumigen Schuldner zur Zahlung von Verzugszinsen." Diese seien mit derzeit über zwölf Prozent hinreichend abschreckend. "Vorgaben für starre Zahlungsfristen zerstören aber Geschäftsmodelle, die für Lieferanten, Auftraggeber und Kunden wichtig und vollkommen in Ordnung sind."
Im Einzelhandel stünden beispielsweise Waschmaschinen oft länger als 30 Tage in den Regalen. In solchen Fällen sei die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist für den Händler "existenziell", so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Mit der Zahlungsverzugsverordnung entstünden für viele Handelsunternehmen existenzbedrohende Finanzierungslücken. Genth: "Das darf so nicht beschlossen werden. Da müssen die EU-Institutionen und die Bundesregierung deutlich gegensteuern." Die breite Allianz der mittelständischen Wirtschaft bei diesem Thema mache deutlich, "dass niemand diese Einschränkung der Zahlungsfristen braucht und will".
Finkelnburg: Für beide Seiten der Handelskette erfolgreiche Praxis
Auch Antonin Finkelnburg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), warnt, dass Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen ohne Ausnahmen in vielen Fällen "eine für beide Seiten der Handelskette erfolgreiche Praxis" verhinderten. "Aus unserer Erfahrung schließen die längeren Zahlungsfristen insbesondere bei kleineren Abnehmern eine Finanzierungslücke", sagt Finkelnburg. "Vor allem, wenn sie aufgrund spezifischer Marktbedingungen und Kundensituation auf lange Zahlungsziele angewiesen sind oder der Zugang zu anderen Finanzierungsinstrumenten fehlt."
Ein Beispiel: Einbau einer Wärmepumpe
Großhändler haben immer auch eine Finanzierungsfunktion: Wenn sie Lieferantenkredite gewähren, erhalten nachgelagerte Kunden bis zu 90 Tage Zeit, um die Ware ihrerseits weiterzuverkaufen.
Wie problematisch die geplante Neuregelung wäre, zeigt das Beispiel des Einbaus von Wärmepumpen: Ein Großhändler verkauft drei Wärmepumpen für je 80.000 Euro an einen Handwerker; die Lieferzeit beträgt 18 Monate. Der Handwerker kann die Geräte entsprechend nicht innerhalb von 30 Tagen einbauen, muss also gegenüber dem Großhändler weit in Vorleistung gehen. Insbesondere, wenn es sich um eine Reparatur oder Wartung und nicht um einen Neubau handelt, muss die Bezahlung dieser Wärmepumpen einem sehr genauen Zeitplan folgen. Gleichzeitig gibt es auf Baustellen oft unvorhergesehene Änderungen, sodass auch diese Zeitpläne nicht eingehalten werden können. Für Handwerker ist der Einbau solch hochpreisiger Produkte mit einem enormen Risiko behaftet, das umso höher wird, je knapper das Zahlungsziel gestaltet ist.