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Digitale Verwaltung: Bund will sich noch einmal fünf Jahre Zeit lassen

Heute berät das Bundeskabinett über Änderungen zum Onlinezugangsgesetz. Berg: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist allenfalls ein OZG 1.1.“.
bitkom | 24.05.2023
Digitale Verwaltung: Bund will sich noch einmal fünf Jahre Zeit lassen © freepik
 

Das Bundeskabinett berät heute über ein Änderungsgesetz zum Onlinezugangsgesetz, mit dem die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangebracht werden soll. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Das digitale Deutschland ist ein Failed State. Das OZG zur Digitalisierung der Verwaltung in Bund und Ländern ist krachend gescheitert, und die Nachfolgeregelung eines OZG 2.0 verheißt keine wirkliche Besserung. Die Bundesregierung verpasst mit den jetzt geplanten Änderungen am Onlinezugangsgesetz die Chance, die Digitalisierung der Verwaltung wirklich konsequent voranzutreiben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist kein OZG 2.0, sondern allenfalls ein OZG 1.1. Der Bund will sich noch einmal fünf Jahre Zeit lassen, bis seine eigenen Verwaltungsleistungen digital abgewickelt werden können. Jetzt rächt sich, dass die internen Verwaltungsprozesse nicht konsequent modernisiert wurden. Das erste OZG stammt aus 2017 – eigentlich Zeit genug für eine umfassende Digitalisierung im Bund. Statt verlängerter Fristen, die am Ende wohl wieder einmal nicht eingehalten werden, brauchen wir einen Rechtsanspruch auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen. Außerdem muss das „Once-Only-Prinzips“ umgesetzt werden, so dass niemand mehr Daten eingeben muss, die bereits in öffentlichen Registern vorliegen. Nur so lässt sich der notwendige Druck aufbauen, um schnell das Ziel einer wirklich durchgehend digitalen Verwaltung zu erreichen. Nichts ist gewonnen, wenn sich zum Beispiel ein Antrag zwar online stellen lässt, aber danach ausgedruckt, von Hand bearbeitet, herumgereicht und der Bescheid dann per Brief versandt wird.

Nur wenn die Verwaltung durchgängig digital arbeitet, kann die geplante „Digital only“-Regelung für Verwaltungsleistungen für Unternehmen auch erfolgreich sein. Wir müssen jetzt dringend die öffentliche IT-Infrastruktur modernisieren und die Cloud-Nutzung massiv ausbauen. Nur so lässt sich die hohe Nachfrage nach digitalen Verwaltungsleistungen durch die Unternehmen auch erfüllen, andernfalls drohen weitere Pannen wie zuletzt beim Start der Abgabe der Grundsteuererklärung, den digitalen Bafög-Anträgen oder der Beantragung der Energiepauschale für Studierende. 

Bei vielen standardisierten Leistungen wie etwa der Kfz-Anmeldung wäre es darüber hinaus sinnvoll, dass diese künftig im Sinne der sogenannten „Dresdner Forderungen“ durch den Bund bereitgestellt und betrieben werden. Kommunen können sich dann auf die Verwaltungsprozesse konzentrieren, bei denen Know-how vor Ort gefragt ist, wie zum Beispiel Baugenehmigungen. 

Unverständlich ist auch, dass der Bund bei der digitalen Identifizierung ausschließlich auf die eID setzt. Durch höchste Sicherheitsanforderungen für einfachste Behördengänge wie die Beantragung eines Anwohnerparkausweises geht die Bundesregierung wieder einen eigenen Weg, der sich nicht an internationalen Erfahrungen und Standards orientiert.  Das ist realitätsfern und schließt andere, ebenfalls sichere Identifizierungsverfahren unnötig aus. Außerdem müssen Bürgerinnen und Bürger über die eID bei digitalen Behördengängen mehr Daten teilen als nötig. Auch hier wird deutlich, dass das neue OZG die wichtigste Zielgruppe, die Bürgerinnen und Bürger, nicht in den Mittelpunkt rückt. Dass es auch anders geht, haben Länder wie Dänemark vorgemacht, die durch einen Fokus auf Nutzerfreundlichkeit und Akzeptanz dafür gesorgt haben, dass digitale Behördengänge zum Alltag gehören.“