Fast 30 Millionen Deutsche machen ihre Steuererklärung online
Viele schieben sie auf die lange Bank, doch in den meisten Fällen lohnt sie sich – die Steuererklärung. Inzwischen erledigt die Mehrheit der Steuerpflichtigen dies online. Das galt zuletzt für 54 Prozent derjenigen, die schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben – das sind knapp 30 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Gut ein Fünftel (22 Prozent) nutzte dazu „Elster“, das kostenlose Steuer-Programm der Finanzverwaltung. 28 Prozent nutzten eine kommerzielle Steuer-Software für den PC und vier Prozent machten ihre letzte Steuererklärung auf dem Smartphone über eine Steuer-App. Das zeigt eine repräsentative Befragung unter mehr als 1.000 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt wurde. „Die elektronische Einkommensteuererklärung ist ein Paradebeispiel für die Digitalisierung der Verwaltung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Derzeit wird der digitale Weg zum Standard, denn die Finanzverwaltung akzeptiert ab dem Steuerjahr 2021 die Papierabgabe nur noch in Einzelfällen. Für viele Menschen bedeutet dies eine Umstellung: Drei von zehn (30 Prozent) Bundesbürgerinnen und -bürgern, die schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben, nutzten zuletzt noch das Papierformular. Weitere 13 Prozent überließen die Arbeit einer Steuerberatung. „Steuerpflichtige können auf eine Vielzahl digitaler Lösungen zurückgreifen. Kommerzielle Anbieter setzen dabei besonders auf Nutzerfreundlichkeit und geben – anders als das Programm Elster – zusätzlich Steuertipps“, so Rohleder.
In diesem Jahr wollen 77 Prozent der Menschen in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben oder haben dies bereits getan. Für neun Prozent von ihnen handelt es sich dabei um ihre erste Steuererklärung überhaupt. Insgesamt haben vier von fünf (81 Prozent) Menschen in Deutschland schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben, unter den Jüngeren zwischen 16 und 29 Jahren sind es 53 Prozent.
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es erneut Steuererleichterungen, die dazu anregen, auch auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abzugeben. Durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden u.a. die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. So können Steuerpflichtige pro Tag pauschal fünf Euro (max. 600 Euro im Jahr) absetzen, auch wenn sie zum Beispiel am Küchentisch arbeiten und kein spezielles häusliches Arbeitszimmer haben. Auch die „Corona-Boni“, also Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, wurden für den Auszahlungszeitraum ab dem 18. November 2021 erhöht und blieben sechs Monate länger – bis Juni 2022 – steuerfrei. Alle Infos zu den Änderungen hat das Bundesfinanzministerium in einer FAQ-Liste zusammengefasst.
In diesem Jahr wollen 77 Prozent der Menschen in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben oder haben dies bereits getan. Für neun Prozent von ihnen handelt es sich dabei um ihre erste Steuererklärung überhaupt. Insgesamt haben vier von fünf (81 Prozent) Menschen in Deutschland schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben, unter den Jüngeren zwischen 16 und 29 Jahren sind es 53 Prozent.
Abgabefrist Ende Oktober – Homeoffice kann pauschal abgesetzt werden
Wie bereits im Vorjahr wird die Frist für die Abgabe der Steuererklärung erneut verlängert. Steuerpflichtige, die sich nicht von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerverein beraten lassen, können ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 bis zum 31. Oktober 2022 abgeben. Für die kommenden Steuerjahre wurden die Erklärungsfristen ebenfalls verlängert und enden am 30. September 2023 bzw. am 31. August 2024. Im Falle der steuerlichen Beratung endete die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021 am 31. August 2022.Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es erneut Steuererleichterungen, die dazu anregen, auch auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abzugeben. Durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden u.a. die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. So können Steuerpflichtige pro Tag pauschal fünf Euro (max. 600 Euro im Jahr) absetzen, auch wenn sie zum Beispiel am Küchentisch arbeiten und kein spezielles häusliches Arbeitszimmer haben. Auch die „Corona-Boni“, also Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, wurden für den Auszahlungszeitraum ab dem 18. November 2021 erhöht und blieben sechs Monate länger – bis Juni 2022 – steuerfrei. Alle Infos zu den Änderungen hat das Bundesfinanzministerium in einer FAQ-Liste zusammengefasst.
Vereinfachte Steuererklärung für Rente und Pension
Zur Durchführung der elektronischen Steuererklärung stellt die Finanzverwaltung das Online-Portal „Mein Elster“ bereit. Nach einmaliger Registrierung und postalischer Authentifizierung kann der Dienst genutzt werden – ohne Download und Installation einer Software. Für alle, die Rente oder Pension erhalten und eine Einkommenssteuererklärung abgeben, gibt es das Portal „einfachElster“, das die Abgabe wesentlich erleichtern soll. Hier müssen Informationen, die dem Finanzamt bereits vorliegen, wie Renten-bzw. Pensionseinkünfte und Daten zu Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr in eine Steuererklärung eingetragen werden. Es sind lediglich Fragen zu Angaben wie Spenden, Arztrechnungen, Behinderungen oder Handwerkerkosten zu beantworten.Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Haben Sie schon einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben?“, „Auf welchem Weg haben Sie Ihre letzte Steuererklärung abgegeben?“, „Geben Sie in diesem Jahr eine Einkommensteuererklärung ab?“ und „Handelt es sich dabei um Ihre erste Einkommensteuererklärung überhaupt?“