Was darf Sprache? – Der Diversity-Leitfaden
Fahren ohne Fahrschein ersetzt schwarzfahren und Mensch mit internationaler Geschichte statt Migrant. Welche Ausrücke sind noch konform und welche möglichen Alternativen könnte es geben?
Die Sprache stellt heutzutage Streitpunkt Nummer eins dar. Darf man das noch sagen oder wird man dann direkt als rassistisch abgestempelt? Eins ist klar: Viele Begriffe und Worte, die man früher bedenkenlos verwenden konnte, müssen heute aus dem Wortschatz gestrichen werden. Die Einstellung der Menschen hat sich geändert. Es wird mehr Wert auf sprachliche und vor allem politische Korrektheit geachtet. Dabei geht es nicht nur um die Bedeutung verschiedener Worte, sondern auch um die Anrede von Personen. Hinzu kommt die die gleichberechtige Ansprache aller Geschlechter und nicht die männliche Verallgemeinerung zu verwenden.
Die sorgte nicht nur für Diskussionsstoff bei der Sendung „hart aber fair“, bei der immer wieder politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Themen diskutiert werden. Auch die Landesstelle für Gleichberechtigung hat einen Leitfaden für die Berliner Verwaltung erstellt, das eine Hilfestellung und Anregungen für eine respektvolle Kommunikation mit den Menschen der Stadt zu führen.
Diversity-Landesprogramm: Berlin fördert Vielfalt in der Verwaltung
Berlin fördert mit einem umfassenden Programm die Vielfalt in der Verwaltung. Das Diversity-Landesprogramm umfasst neben dem Leitbild „Weltoffenes Berlin – chancengerechte Verwaltung!“ 30 Maßnahmen im Handlungsfeld „Diversity und Personalmanagement“ und 7 Maßnahmen im Handlungsfeld „Diversity und Sprache/Bilder“. Darüber hinaus enthält das Landesprogramm einen Leitfaden für Mitarbeitende der Berliner Verwaltung zum diversitysensiblen Sprachgebrauch. Die Maßnahmen sollen in einem Zeitraum von drei Jahren umgesetzt werden.
Die zentrale Idee hinter dem Landesprogramm besteht darin, dass die Berliner Verwaltung kompetent im Umgang mit allen Berlinerinnen und Berlinern ist – unabhängig etwa von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Lebensalters, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung.
Jenseits der in den Maßnahmenpaketen formulierten Vorhaben zielt das Diversity-Landesprogramm darauf, Verwaltungen darin zu stärken und zu unterstützen, Diversity-Prozesse in ihrem Geschäftsbereich umzusetzen. Das vorgelegte Landesprogramm dient mit seinen Inhalten und Strukturen dazu, diese dezentralen Prozesse zu fördern, auszubauen und ressortübergreifend kollegiale Netzwerke zu etablieren, zum Beispiel über die in den Senats- und Bezirksverwaltungen benannten Diversity-Ansprechpersonen und mit Schulungen.