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Blockadehaltung des Justizministeriums bei GWB-Novelle nicht nachvollziehbar

In der Corona-Krise wächst die Gefahr der Konzentration auf unterschiedlichen Märkten.
Gunnar Sohn | 14.07.2020
© freepik / 8photo
 

„Konzentrationstendenzen gibt es vor allem auf den Plattform-Märkten“, warnt der Wettbewerbsökonomen Professor Justus Haucap im #NextTalk. Man müsse jetzt aufpassen, nicht so genannte Tipping Markets zu bekommen. Also Märkte, die umkippen und eine Wiederbelebung des Wettbewerbs nicht mehr zulassen. Diese Netzwerk-Effekte sollte die Wirtschaftspolitik stärker beachten. „Man geht als Käufer dahin, wo viele Verkäufer sind. Verkäufer gehen dahin, wo wiederum viele Käufer sind. Hier ist eine Spirale im Gang, die sich nach oben dreht“, betont Haucap. Um so wichtiger sei die zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet wurde.

 

„Dabei zeigt sich die Notwendigkeit des GWB-Digitalisierungsgesetzes jetzt besonders: Kernbestandteil des Gesetzes ist eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen. Durch die COVID-19-Pandemie wird sich der Strukturwandel insbesondere im Handel deutlich beschleunigen. Große Internetplattformen können in der Krise ihre Marktstellung ausbauen und so noch dominanter werden. Damit setzen wir uns mit Nachdruck für den zügigen Abschluss der Ressortabstimmung ein“, sagt Beate Baron, Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

 

Dennoch ist die GWB-Novelle ins Stocken geraten. Der Gesetzentwurf sei inhaltlich in der Bundesregierung abgestimmt und auch mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) konsentiert, heißt es in Regierungskreisen.  Allerdings blockiere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verabschiedung des GWB im Kabinett, um später Zugeständnisse bei dem geplanten „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ zu erzwingen.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium sei bereit, beim Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge konstruktiv mitzuwirken. BDI, ZAW, DIHK, VDZ / BDZV, Bitkom, DAV lehnen die Vorschläge des BMJV ab. Das Justizministerium habe diesen Gesetzentwurf jedoch seit Januar 2020 nicht weiter vorangetrieben. Die Stellungnahmen der bereits erfolgten Anhörung der Verbände wurden wohl noch nicht eingearbeitet. Ein neuer Entwurf liege nicht vor. Vonnöten sei eine weitere Erörterung auf Fachebene, um eine kabinettsreife Vorlage zu erarbeiten. Das GWB-Digitalisierungsgesetz sei beschlussreif, das Gesetz für faire Verbraucherverträge noch nicht. Daher sei die Blockade-Haltung des BMJV unverständlich, da gerade in der Krise die GWB-Novelle umso dringlicher ist.