Verbraucherzentrale klagt gegen Netto Marken-Discount
Auf Schweinefleischverpackungen druckte die Supermarktkette Netto Marken-Discount ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese ab, daneben das Tierhaltungskennzeichen mit der niedrigsten Stufe 1, das für Stallhaltung steht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte ab – Netto entfernte den Hinweis auf Stallhaltung, zeigt aber weiterhin die Abbildung von Schweinen im Freiland. Gegen die Nutzung dieses Etiketts hat die VZB nun Klage eingereicht.
Zwei Fleischprodukte des Netto Marken-Discount halten nach Meinung der VZB nicht, was sie auf dem Etikett versprechen: Auf den Verpackungen von Schweine-Minutensteaks und Schweine-Schinken-Gulasch waren zunächst sowohl die Abbildung von Schweinen auf grüner Wiese zu sehen als auch das Haltungszeugnis der niedrigsten Stufe 1, das für Stallhaltung steht. Die VZB mahnte diese irreführende Kombination ab. Doch statt auf die Abbildung der freilaufenden Schweine zu verzichten, zeigt der Discounter nun das Tierhaltungskennzeichen nicht mehr. Dagegen hat die VZB Klage eingereicht.
„Die Verpackung der Produkte vermittelt Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um Fleisch von Tieren aus einer der Haltungsformen mit Auslauf ins Freie handelt“, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Stallhaltung erwartet bei diesem Anblick wohl niemand. Nachdem der Netto Marken-Discount die Ware bisher als solche gekennzeichnet hat und sie aktuell kein anderes Siegel aufweist, müssen wir aber davon ausgehen, dass es sich auch weiterhin um Fleisch aus der niedrigsten Haltungsstufe handelt.“
Das für den Discounter zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Eingang der Klage bestätigt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. „Netto ist jetzt dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen“, sagt Reinke.
Zwei Fleischprodukte des Netto Marken-Discount halten nach Meinung der VZB nicht, was sie auf dem Etikett versprechen: Auf den Verpackungen von Schweine-Minutensteaks und Schweine-Schinken-Gulasch waren zunächst sowohl die Abbildung von Schweinen auf grüner Wiese zu sehen als auch das Haltungszeugnis der niedrigsten Stufe 1, das für Stallhaltung steht. Die VZB mahnte diese irreführende Kombination ab. Doch statt auf die Abbildung der freilaufenden Schweine zu verzichten, zeigt der Discounter nun das Tierhaltungskennzeichen nicht mehr. Dagegen hat die VZB Klage eingereicht.
„Die Verpackung der Produkte vermittelt Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um Fleisch von Tieren aus einer der Haltungsformen mit Auslauf ins Freie handelt“, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Stallhaltung erwartet bei diesem Anblick wohl niemand. Nachdem der Netto Marken-Discount die Ware bisher als solche gekennzeichnet hat und sie aktuell kein anderes Siegel aufweist, müssen wir aber davon ausgehen, dass es sich auch weiterhin um Fleisch aus der niedrigsten Haltungsstufe handelt.“
Das für den Discounter zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Eingang der Klage bestätigt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. „Netto ist jetzt dazu aufgefordert, Stellung zu nehmen“, sagt Reinke.