E-Books steuerlich gleichbehandelt wie Bücher
Auch für E-Books soll künftig der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7 statt
19 Prozent gelten. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den das Finanzministerium veröffentlicht hat. Während das Steuerprivlileg für gedruckte Bücher schon immer gilt, unterliegen E-Books als „Dienstleistungen“ bislang dem Normalsteuersatz.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nun die Unterscheidung zwischen gedruckten Büchern und E-Books auch bei der Umsatzsteuer beendet“, sagt Frederik Palm, Sprecher der Fachgemeinschaft buch.netz im Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh). „Ein Buch ist immer ein Buch, gleich in welchem Format – da das Buch aus kulturellen Gründen steuerlich privilegiert wird, muss dies auch für E-Books gelten“, so Palm. In der Vergangenheit habe es immer wieder erhebliche Probleme bei der Handhabung unterschiedlicher Steuersätze gegeben, etwa bei Bundles von gedruckten Büchern mit E-Books. Die Änderung der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer vom 6. November 2018 hatte den Weg zum verminderten Steuersatz auf E-Books frei gemacht. Palm: „Es ist besonders erfreulich, dass der Gesetzgeber schnell tätig geworden ist und das Inkrafttreten des neuen Steuersatzes bereits zum 1.1.2020 plant.“ Ausweislich des Entwurfes soll der verminderte Mehrwertsteuersatz auch für Hörbücher gelten, die ebenfalls ein beliebter Gegenstand des Versandbuchhandels sind.
Die Online-Umsätze bei "Bücher/Ebooks/Hörbücher“ wuchsen in 2018 um 5,6 Prozent und lagen bei
3,60 Mrd. Euro inkl. USt (2017: 3,41 Mrd. Euro inkl. USt).
19 Prozent gelten. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den das Finanzministerium veröffentlicht hat. Während das Steuerprivlileg für gedruckte Bücher schon immer gilt, unterliegen E-Books als „Dienstleistungen“ bislang dem Normalsteuersatz.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nun die Unterscheidung zwischen gedruckten Büchern und E-Books auch bei der Umsatzsteuer beendet“, sagt Frederik Palm, Sprecher der Fachgemeinschaft buch.netz im Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh). „Ein Buch ist immer ein Buch, gleich in welchem Format – da das Buch aus kulturellen Gründen steuerlich privilegiert wird, muss dies auch für E-Books gelten“, so Palm. In der Vergangenheit habe es immer wieder erhebliche Probleme bei der Handhabung unterschiedlicher Steuersätze gegeben, etwa bei Bundles von gedruckten Büchern mit E-Books. Die Änderung der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer vom 6. November 2018 hatte den Weg zum verminderten Steuersatz auf E-Books frei gemacht. Palm: „Es ist besonders erfreulich, dass der Gesetzgeber schnell tätig geworden ist und das Inkrafttreten des neuen Steuersatzes bereits zum 1.1.2020 plant.“ Ausweislich des Entwurfes soll der verminderte Mehrwertsteuersatz auch für Hörbücher gelten, die ebenfalls ein beliebter Gegenstand des Versandbuchhandels sind.
Die Online-Umsätze bei "Bücher/Ebooks/Hörbücher“ wuchsen in 2018 um 5,6 Prozent und lagen bei
3,60 Mrd. Euro inkl. USt (2017: 3,41 Mrd. Euro inkl. USt).