print logo

Kaltakquise & DSGVO: Was ist noch erlaubt?

Die Datenschutz-Grundverordnung war und ist in vielen Branchen ein großes Thema. Doch wie verhält es sich mit der telefonischen Kaltakquise?
Kaltakquise DSGVO © triveo | Telemarketing - B2B Leadgenerierung & Neukundengewinnung
 
Die Datenschutz-Grundverordnung hat 2018 viele verunsichert. Speziell bei den Themen B2C- und B2B-Telemarketing sowie der telefonischen Kaltakquise gibt es auch heute noch viele offene Fragen. Was hat sich bei der Kaltakquise unter DSGVO geändert? Was ist bei der telefonischen Kaltakquise erlaubt und was untersagt? Wie reagieren professionelle Telemarketing Agenturen auf die DSGVO?

Auch unsere Kunden stellen sich diese Fragen. Daher haben wir die wichtigsten Infos zusammengetragen und zeigen Ihnen auf, welche Auswirkungen die DSGVO und das UWG denn tatsächlich auf die telefonische Kaltakquise haben. Zudem haben wir zusammengefasst wie wir bei triveo Telemarketing, als professionelle Telemarketing Agentur, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben weiterhin mit der telefonischen Kaltakquise erfolgreich neue Kunden für unsere Auftraggeber identifizieren.

Alle Details dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag Kaltakquise und die DSGVO: Erlaubt oder verboten?

Haben sie Fragen zum Thema Kaltakquise und DSGVO oder möchten mit uns über eventuelle Projekte sprechen? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch unter Tel: 0621 76133-880 und per Mail info@triveo.de zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.