E-Privacy-Verordnung nach jetziger Fassung führt zu mehr als 30 Prozent Umsatzrisiko
Der Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat die möglichen Folgen des aktuell diskutierten Entwurfs der E-Privacy-Verordnung untersucht. Die Mehrheit der befragten Manager der OVK-Mitgliedshäuser rechnet mit einem Umsatzrisiko von mehr als 30 Prozent im digitalen Werbegeschäft.
Der BVDW warnt bereits seit rund zwei Jahren vor den Plänen der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung. Nun hat der OVK im BVDW Zahlen zu den möglichen Folgen der Verordnung erhoben. Laut OVK-Befragung rechnet die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen mit einem Umsatzrisiko von mehr als 30 Prozent (durchschnittlich 35 Prozent). „Die Einführung einer E-Privacy-Verordnung in der derzeit diskutierten Version kann in Deutschland signifikanten wirtschaftlichen Schaden in der digitalen Vermarktung und damit auch bei den vermarkteten Digitalangeboten bewirken“, sagt Christian Herp (iq digital media marketing), stellvertretender Vorsitzender des OVK im BVDW. „Die inhaltliche Vielfalt bei den digitalen Angeboten ist ernsthaft in Gefahr.“ Grund sind unter anderem Technikschranken, die Webanalyse durch Dritte verhindern und das Kopplungsverbot zwischen Website-Betreiber und Nutzer.
Thomas Duhr (IP Deutschland), Vize-Präsident im BVDW, ergänzt: „Die Ergebnisse bestätigen unsere Erwartungen: Die Realisierung einer Verordnung in der aktuell auf EU-Ebene diskutierten Fassung würde jeden vierten Arbeitsplatz in der Digitalen Wirtschaft in Deutschland gefährden. Digitalisierung geht anders."“ Das kumulierte Umsatzrisiko im Display-Werbemarkt in Deutschland könnte in Folge der E-Privacy-Verordnung eine Größenordnung von bis zu 500 Millionen Euro netto pro Jahr betragen. Und das vor dem Hintergrund, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung bereits ausgewogene und abschließende Datenschutzregelungen für die Digitale Wirtschaft bereit hält. Die E-Privacy-Verordnung im aktuell zur Diskussion stehenden Entwurf wäre lediglich eine überflüssige Vorschaltregulierung, sind sich die OVK-Mitglieder sicher.
Die Befragung führte der OVK unter seinen Mitgliedsunternehmen durch. Zusätzlich wurden weitere Interviews mit Experten aus den Bereichen Ad-Tech, Programmatic, Data und E-Mail-Marketing durchgeführt. Die vollständigen Ergebnisse stehen auf www.ovk.de beziehungsweise www.bvdw.org bereit.
Der BVDW hat seinen Mitgliedern einen kostenlosen Leitfaden mit allen Informationen und Tipps zur Datenschutzgrundverordnung angeboten. Mittlerweile ist der Leitfaden hier käuflich zu erwerben:
https://www.bod.de/buchshop/eu-datenschutzgrundverordnung-2018-9783000585258/
Datenschutzgrundverordnung und E-Privacy-Verordnung werden zudem in Berlin auf dem Data Summit des BVDW am 5. Juni diskutiert.
Der BVDW warnt bereits seit rund zwei Jahren vor den Plänen der EU-Kommission zur E-Privacy-Verordnung. Nun hat der OVK im BVDW Zahlen zu den möglichen Folgen der Verordnung erhoben. Laut OVK-Befragung rechnet die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen mit einem Umsatzrisiko von mehr als 30 Prozent (durchschnittlich 35 Prozent). „Die Einführung einer E-Privacy-Verordnung in der derzeit diskutierten Version kann in Deutschland signifikanten wirtschaftlichen Schaden in der digitalen Vermarktung und damit auch bei den vermarkteten Digitalangeboten bewirken“, sagt Christian Herp (iq digital media marketing), stellvertretender Vorsitzender des OVK im BVDW. „Die inhaltliche Vielfalt bei den digitalen Angeboten ist ernsthaft in Gefahr.“ Grund sind unter anderem Technikschranken, die Webanalyse durch Dritte verhindern und das Kopplungsverbot zwischen Website-Betreiber und Nutzer.
Thomas Duhr (IP Deutschland), Vize-Präsident im BVDW, ergänzt: „Die Ergebnisse bestätigen unsere Erwartungen: Die Realisierung einer Verordnung in der aktuell auf EU-Ebene diskutierten Fassung würde jeden vierten Arbeitsplatz in der Digitalen Wirtschaft in Deutschland gefährden. Digitalisierung geht anders."“ Das kumulierte Umsatzrisiko im Display-Werbemarkt in Deutschland könnte in Folge der E-Privacy-Verordnung eine Größenordnung von bis zu 500 Millionen Euro netto pro Jahr betragen. Und das vor dem Hintergrund, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung bereits ausgewogene und abschließende Datenschutzregelungen für die Digitale Wirtschaft bereit hält. Die E-Privacy-Verordnung im aktuell zur Diskussion stehenden Entwurf wäre lediglich eine überflüssige Vorschaltregulierung, sind sich die OVK-Mitglieder sicher.
Die Befragung führte der OVK unter seinen Mitgliedsunternehmen durch. Zusätzlich wurden weitere Interviews mit Experten aus den Bereichen Ad-Tech, Programmatic, Data und E-Mail-Marketing durchgeführt. Die vollständigen Ergebnisse stehen auf www.ovk.de beziehungsweise www.bvdw.org bereit.
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Datenschutzgrundverordnung und E-Privacy-Verordnung werden zudem in Berlin auf dem Data Summit des BVDW am 5. Juni diskutiert.