PICTAnight mit Thema Urheber- und Wettbewerbsrecht
Witzige Werbespots, Katzenvideos oder Selfies von angesagten Influencern generieren heute gehörig Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken. Klicks und Reichweite gelten als neue Währung in den Marketingabteilungen von Verlagen und Unternehmen. Infolgedessen steigen die Werbeetats für visuellen Content. Bei der Lizenzierung und Verwendung sehen sich Bild-/Videoanbieter und -nutzer jedoch mit unterschiedlichen rechtlichen Hürden im sozialen Netz konfrontiert.
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter widmet dem Thema seine nächste PICTAnight. Die Veranstaltung findet am 21. September 2017 im Café & Restaurant Riphahn in Köln statt.
Die Referentin, Rechtsanwältin Bettina Trojan ist seit 2001 in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts sowie im Gewerblichen Rechtsschutz tätig und vertritt hier neben Agenturen und (Bundes)Instituten auch Urheber, insbesondere in den Bereichen Werbung, Internet, Film/TV sowie Design und Fotografie. Sie ist gewähltes Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeits-gemeinschaft für Geistiges Eigentum und Medien (AGEM) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In ihrem Kurzvortrag wird sie die wichtigsten Informationen zu den immer wiederkehrenden Fragen vermitteln:
- Wie betreibt man virales Marketing auf sozialen Plattformen rechtssicher?
- Welche Konsequenzen hat die Veröffentlichung für den Bildkunden?
- Fallen Memes wie bspw. auf Facebook unter das Zitatrecht?
- Wann ist Influencer-Marketing Schleichwerbung?
- Müssen Prominente Werbung mit ihnen aufgrund ihrer Bekanntheit dulden?
- Kann Werbung Meinungsäußerung sein?
Der BVPA bietet mit der PICTAnight in Köln ein hochbrisantes Thema und verbindet Information mit geselligem Networking. Die Teilnehmer können sich nach dem Kurzvortrag bei einem Fingerfood-Buffet und kühlen Getränken dem Informationsaustausch, Kennenlernen oder Wiedersehen widmen.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 45,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 59,00 EUR zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsvortrag das o.g. Buffet inkl. Begrüßungsgetränk. Melden Sie sich gleich unter info@bvpa.org an, denn die Plätze sind begrenzt.
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter widmet dem Thema seine nächste PICTAnight. Die Veranstaltung findet am 21. September 2017 im Café & Restaurant Riphahn in Köln statt.
Die Referentin, Rechtsanwältin Bettina Trojan ist seit 2001 in den Bereichen des Urheber- und Medienrechts sowie im Gewerblichen Rechtsschutz tätig und vertritt hier neben Agenturen und (Bundes)Instituten auch Urheber, insbesondere in den Bereichen Werbung, Internet, Film/TV sowie Design und Fotografie. Sie ist gewähltes Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeits-gemeinschaft für Geistiges Eigentum und Medien (AGEM) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
In ihrem Kurzvortrag wird sie die wichtigsten Informationen zu den immer wiederkehrenden Fragen vermitteln:
- Wie betreibt man virales Marketing auf sozialen Plattformen rechtssicher?
- Welche Konsequenzen hat die Veröffentlichung für den Bildkunden?
- Fallen Memes wie bspw. auf Facebook unter das Zitatrecht?
- Wann ist Influencer-Marketing Schleichwerbung?
- Müssen Prominente Werbung mit ihnen aufgrund ihrer Bekanntheit dulden?
- Kann Werbung Meinungsäußerung sein?
Der BVPA bietet mit der PICTAnight in Köln ein hochbrisantes Thema und verbindet Information mit geselligem Networking. Die Teilnehmer können sich nach dem Kurzvortrag bei einem Fingerfood-Buffet und kühlen Getränken dem Informationsaustausch, Kennenlernen oder Wiedersehen widmen.
Der Eintritt zur PICTAnight kostet für BVPA-Mitglieder 45,00 EUR, für Nicht-Mitglieder 59,00 EUR zzgl. MwSt. und beinhaltet neben dem Weiterbildungsvortrag das o.g. Buffet inkl. Begrüßungsgetränk. Melden Sie sich gleich unter info@bvpa.org an, denn die Plätze sind begrenzt.