Sieben Millionen Deutsche vermieten Wohnung im Internet
Wer seine leerstehende Wohnung zeitweise untervermieten oder Reisenden seine Couch zur Verfügung stellen will, kann hierfür verschiedene Online-Portale nutzen. Fast 7 Millionen Internetnutzer (12 Prozent) in Deutschland haben schon einmal Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos auf Webseiten wie CouchSurfing und BeWelcome oder gegen Bezahlung auf Portalen wie Airbnb, Wimdu, booking.com, HomeAway und 9flats. Im letzten Jahr waren es erst 4 Millionen (7 Prozent). Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Vor allem in der Generation der 30- bis 49-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Unter den 14- bis 29-Jährigen hat bereits jeder Achte (12 Prozent) auf diese Weise eine Unterkunft angeboten, unter den 50- bis 64-Jährigen waren es 7 Prozent. „Für viele private Vermieter spielen neben den finanziellen auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen es zum Beispiel, Kontakte zu anderen Reisenden zu knüpfen und ihren Gästen Insider-Tipps zum Wohnort mitzugeben“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. Vor allem in solchen Stoßzeiten sei die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste. „Die Politik sollte die Akzeptanz für die neuen Formen des Reisens weiter erhöhen. Das Home Sharing, also das gelegentliche Vermieten von privatem Wohnraum, muss vom kommerziellen Ferienwohnungsbetrieb abgegrenzt werden. Es ist schlichtweg Verschwendung von Wohnraum, wenn man gelegentliches Vermieten verbietet. Es muss konsequenterweise von der behördlichen Genehmigung freigestellt werden“, so Rohleder.
Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von Verpflichtungen zu beachten. Darüber sind sich die meisten Nutzer (84 Prozent) auch im Klaren, wie die Umfrage zeigt. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder verbieten. Private Vermieter erkundigen sich am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen. „Bislang unterscheidet sich die Regulierung der Vermietungspraxis von Stadt zu Stadt. Diese Flickenteppich-Regelung macht Sharing-Diensten das Leben schwer, die eine bezahlbare Alternative für viele bieten“, so Rohleder.
Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament fordern, dass neue Geschäftsmodelle gegenüber klassischen Geschäftsmodellen nicht benachteiligt werden. Künftig sollen deshalb in den Mitgliedsstaaten effektive Kriterien angelegt werden, um besser zwischen professionellen Vermietern und Privatpersonen, die ihre Wohnung nur gelegentlich überlassen, unterscheiden zu können.
Unternehmen wie Airbnb fungieren als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie CouchSurfing oder BeWelcome verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Neben einem freien Sofa können Gastgeber ihren Besuchern auch andere Leistungen anbieten, zum Beispiel eine private Stadtführung. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.
Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.013 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt, darunter 842 Internetnutzer. Die Fragen lauteten: „Haben Sie selbst schon einmal Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt?“ und „Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu?“ Die Aussagen waren: „Wenn ich eine Wohnung oder ein Zimmer meiner Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte anbiete, bin ich mir über rechtliche Verpflichtungen bewusst“.
Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von Verpflichtungen zu beachten. Darüber sind sich die meisten Nutzer (84 Prozent) auch im Klaren, wie die Umfrage zeigt. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder verbieten. Private Vermieter erkundigen sich am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen. „Bislang unterscheidet sich die Regulierung der Vermietungspraxis von Stadt zu Stadt. Diese Flickenteppich-Regelung macht Sharing-Diensten das Leben schwer, die eine bezahlbare Alternative für viele bieten“, so Rohleder.
Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament fordern, dass neue Geschäftsmodelle gegenüber klassischen Geschäftsmodellen nicht benachteiligt werden. Künftig sollen deshalb in den Mitgliedsstaaten effektive Kriterien angelegt werden, um besser zwischen professionellen Vermietern und Privatpersonen, die ihre Wohnung nur gelegentlich überlassen, unterscheiden zu können.
Unternehmen wie Airbnb fungieren als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie CouchSurfing oder BeWelcome verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Neben einem freien Sofa können Gastgeber ihren Besuchern auch andere Leistungen anbieten, zum Beispiel eine private Stadtführung. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.
Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.013 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt, darunter 842 Internetnutzer. Die Fragen lauteten: „Haben Sie selbst schon einmal Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt?“ und „Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu?“ Die Aussagen waren: „Wenn ich eine Wohnung oder ein Zimmer meiner Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte anbiete, bin ich mir über rechtliche Verpflichtungen bewusst“.