Jedes fünfte IT-Unternehmen ignoriert Datenschutzgrundverordnung
In weniger als einem Jahr drohen IT-Unternehmen in Deutschland Millionen-Bußgelder, wenn sie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht umgesetzt haben. Doch immer noch gibt jedes fünfte IT- und Digitalunternehmen (19 Prozent) an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben. Und nur jedes Dritte (34 Prozent) hat zumindest bereits erste Maßnahmen angefangen oder sogar schon umgesetzt. Vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) beschäftigen sich aktuell mit dem Thema, haben aber noch keine Maßnahmen begonnen, und 5 Prozent wollten oder konnten keine Angaben machen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter mehr als 200 IT- und Digitalunternehmen im Auftrag des Bitkom. Im vergangenen Herbst hatten in einer Bitkom-Umfrage 32 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern aus allen Branchen angegeben, sich noch nicht mit der DSGVO beschäftigt zu haben, 12 Prozent war das Thema überhaupt nicht bekannt.
Mit der Verordnung werden zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die von den IT-Unternehmen umgesetzt werden müssen. Völlig neu sind gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Von den IT- und Digitalunternehmen, die aktuell bereits erste Maßnahmen begonnen haben, hat jedes Dritte (31 Prozent) nach eigener Einschätzung gerade einmal höchstens 20 Prozent der notwendigen Arbeiten erledigt. „Allmählich wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Die Übergangsfrist bis Mai 2018 war dafür gedacht, dass die IT-Unternehmen bis dahin die teilweise aufwändigen Vorarbeiten leisten können – dies setzt aber eine aktive Beschäftigung mit dem Thema voraus“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom. „IT-Unternehmen, die bis jetzt die Vorgaben der DSGVO ignoriert haben, sollten sich dringend überlegen, wie sie das Thema schnellstmöglich aufarbeiten können.“
Für den Einstieg hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQs) zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung praktisch umgesetzt werden können ergibt sich aus den Praxisleitfäden „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie der „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Alle Leitfäden stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit:
https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Datenschutz/Inhaltsseite-2.html
Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft getreten. Die Frist bis zur tatsächlichen Anwendung der Verordnung wurde mit zwei Jahren festgelegt, Stichtag ist somit der 25. Mai 2018. Die IT-Unternehmen müssen bis dahin die Umsetzung in die Praxis abgeschlossen haben. Nach dem Stichtag können die Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine von Bitkom Research durchgeführte Umfrage unter 228 IT- und Digitalunternehmen. Die Fragestellungen lauteten „Inwieweit hat sich Ihr Unternehmen bis zum aktuellen Zeitpunkt mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt?“ und „Wenn Sie den Fortschritt Ihres Unternehmens bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Prozent angeben müssten: Wie weit ist Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zum aktuellen Zeitpunkt?“
Mit der Verordnung werden zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die von den IT-Unternehmen umgesetzt werden müssen. Völlig neu sind gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Von den IT- und Digitalunternehmen, die aktuell bereits erste Maßnahmen begonnen haben, hat jedes Dritte (31 Prozent) nach eigener Einschätzung gerade einmal höchstens 20 Prozent der notwendigen Arbeiten erledigt. „Allmählich wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Die Übergangsfrist bis Mai 2018 war dafür gedacht, dass die IT-Unternehmen bis dahin die teilweise aufwändigen Vorarbeiten leisten können – dies setzt aber eine aktive Beschäftigung mit dem Thema voraus“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom. „IT-Unternehmen, die bis jetzt die Vorgaben der DSGVO ignoriert haben, sollten sich dringend überlegen, wie sie das Thema schnellstmöglich aufarbeiten können.“
Für den Einstieg hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQs) zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung praktisch umgesetzt werden können ergibt sich aus den Praxisleitfäden „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie der „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“. Alle Leitfäden stehen auf der Bitkom Webseite zum kostenlosen Download bereit:
https://www.bitkom.org/Themen/Datenschutz-Sicherheit/Datenschutz/Inhaltsseite-2.html
Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft getreten. Die Frist bis zur tatsächlichen Anwendung der Verordnung wurde mit zwei Jahren festgelegt, Stichtag ist somit der 25. Mai 2018. Die IT-Unternehmen müssen bis dahin die Umsetzung in die Praxis abgeschlossen haben. Nach dem Stichtag können die Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine von Bitkom Research durchgeführte Umfrage unter 228 IT- und Digitalunternehmen. Die Fragestellungen lauteten „Inwieweit hat sich Ihr Unternehmen bis zum aktuellen Zeitpunkt mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt?“ und „Wenn Sie den Fortschritt Ihres Unternehmens bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Prozent angeben müssten: Wie weit ist Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zum aktuellen Zeitpunkt?“