vzbv verklagt WhatsApp: Verbraucher müssen Hoheit über Daten behalten
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv
Aus Sicht des vzbv sammelt und speichert das Unternehmen teils widerrechtlich Daten und gibt diese an Facebook weiter. Im August 2016 änderte WhatsApp seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.
„Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen.
Das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und Europa muss für Verbraucher gesichert werden, denn darauf vertrauen sie. Dafür setzt der vzbv sich aktuell bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen die Hoheit über ihre Daten behalten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden. Das werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.“
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
Aus Sicht des vzbv sammelt und speichert das Unternehmen teils widerrechtlich Daten und gibt diese an Facebook weiter. Im August 2016 änderte WhatsApp seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.
„Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder. Die Verbraucherzentralen haben auch bei anderen digitalen Großunternehmen schon häufig einen langen Atem bewiesen: Ob Facebook, Google, Amazon oder nun WhatsApp, wir verfolgen Rechtsverstöße – notfalls auch über alle Gerichtsinstanzen.
Das hohe Datenschutzniveau in Deutschland und Europa muss für Verbraucher gesichert werden, denn darauf vertrauen sie. Dafür setzt der vzbv sich aktuell bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen die Hoheit über ihre Daten behalten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden. Das werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.“
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)