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Richtlinie für telefonische Befragungen novelliert

Unterschiedliche Anrufzeiten an den verschiedenen Wochentagen. Maximal zehn Kontaktversuche pro telefonischer Befragung.
Die Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland – ADM, ASI, BVM und DGOF – haben jetzt unter der Federführung des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. und in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die erstmals im Jahr 1996 veröffentlichte und seitdem mehrmals modifizierte „Richtlinie für telefonische Befragungen" erneut novelliert. Dabei wurden insbesondere die berufsständischen Verhaltensregeln zu den zulässigen Anrufzeiten und zur Zahl der maximal erlaubten Kontaktversuche sowie zu den sogenannten „silent calls“ differenziert und konkretisiert.

Jeder Anruf bei einem privaten Haushalt wegen eines telefonischen Interviews kann zu einem bestimmten Zeitpunkt als störender Eingriff in die Privatsphäre empfunden werden. Um diese Gefahr zu minimieren, haben die Verbände die folgenden berufsständischen Verhaltensregeln zu den zulässigen Anrufzeiten für telefonische Interviews beschlossen:

· von Montag bis Freitag zwischen 9 und 21 Uhr,
· an Samstagen zwischen 10 und 20 Uhr,
· an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 10 und 18 Uhr (wenn es aus methodischen Gründen zur Durchführung der Befragung nachweislich notwendig ist).

Die Ausschöpfungsquote ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Durchführung (nicht nur) telefonischer Befragungen. Deshalb dürfen die für eine Befragung ausgewählten Telefonnummern mehrmals angerufen werden, damit ein Kontakt zustande kommt. Zu häufige Kontaktversuche stellen allerdings einen störenden Eingriff in die Privatsphäre der angerufenen privaten Haushalte dar. Deshalb dürfen pro Befragung und ausgewählter Telefonnummer höchstens zehn Kontaktversuche erfolgen; davon maximal vier Kontakte an einem Tag.

Durch den Einsatz automatischer Wähleinrichtungen kann es vorkommen, dass ein Kontaktversuch abgebrochen wird, weil in diesem Augenblick kein Interviewer zur Verfügung stand, obwohl es bereits zu einem Klingelzeichen gekommen ist oder der Anruf entgegengenommen wurde. Der Anteil dieser Kontaktabbrüche bzw. „stillen Anrufe" darf pro Tag ein Prozent aller Kontaktversuche bei existierenden Telefonnummern nicht übersteigen.

„Die aktuelle Novellierung der „Richtlinie für telefonische Befragungen" ist ein Beispiel für gelungene Selbstregulierung der deutschen Markt- und Sozialforschung“ betont Hartmut Scheffler, Vorstandsvorsitzender des ADM. Ziel der Novellierung war es, die Durchführung telefonischer Befragungen zu Zwecken der Markt- und Sozialforschung so zu gestalten, dass die methodischen Qualitätsanforderungen und die Persönlichkeitsrechte der angerufenen Personen gleichermaßen gewahrt werden und damit die Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung langfristig erhalten bleibt.

Die aktuelle Fassung der „Richtlinie für telefonische Befragungen" steht im Internet unter www.adm-ev.de und www.rat-marktforschung.de zur Verfügung.