Bitkom kritisiert Verbandsklagerecht beim Datenschutz
Der Digitalverband Bitkom hat das gestern im Bundestag beschlossene Verbandsklagerecht zum Datenschutz scharf kritisiert. „Das Verbandsklagerecht schafft mehr Probleme, als dass es welche löst“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Das deutsche Verbandsklagerecht konterkariere die angestrebte Harmonisierung innerhalb der EU durch die gerade beschlossene EU-Datenschutzgrundverordnung. „Deutschland geht weit über das in der Verordnung ohnehin vorgesehene Klagerecht für Verbände hinaus“, sagte Dehmel. Obwohl gleiche Wettbewerbsbedingungen nur mit einer einheitlichen Durchsetzung des Rechts erreicht werden können, schaffe Deutschland einen nationalen Sonderweg. „Gerade Start-ups und innovativen Unternehmen der Digitalwirtschaft fällt die Beurteilung heute schon schwer, ob sie alle Datenschutzvorgaben erfüllen, weil das Recht an vielen Stellen Auslegungssache ist und es an Präzedenzfällen fehlt“, sagte Dehmel. Mit den neuen Regelungen werde jetzt ein zusätzliches Prozessrisiko geschaffen. Dehmel: „Klagen die Verbraucherschützer öffentlichkeitswirksam gegen ein Unternehmen, ist die Rufschädigung enorm, auch wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.“
Mit den Datenschutzbeauftragten gibt es in jedem Bundesland bereits Aufsichtsbehörden, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten gehen Hinweisen oder Beschwerden von Verbrauchern nach und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Dehmel. Durch den Aufbau von Parallelstrukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten dagegen geschwächt. Außerdem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Dehmel: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Klagemöglichkeiten gibt.“
Positiv wertet der Bitkom, dass der Anwendungsbereich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zumindest eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Dennoch ist der Anwendungsbereich nach wie vor sehr breit und reicht vom Versand von Werbung bis zum Betrieb einer Auskunftei. Klagen sind nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Eine Berichtspflicht für klagende Verbände soll dem Missbrauch durch Abmahnanwälte entgegenwirken. „Es muss sich in der Praxis zeigen, ob es nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle im Internet kommt“, sagte Dehmel.
Statt neuer Klagemöglichkeiten hält der Bitkom eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung, den Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils und mit der digitalen Entwicklung generell kommen immer neue Anforderungen auf die Datenschutzaufsicht zu“, sagte Dehmel. „Nur mit handlungsfähigen Datenschutzbehörden können diese Aufgaben gemeistert werden.“
Mit den Datenschutzbeauftragten gibt es in jedem Bundesland bereits Aufsichtsbehörden, die Verbraucher bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht unterstützen. „Die Datenschutzbeauftragten gehen Hinweisen oder Beschwerden von Verbrauchern nach und leiten bei Bedarf weitere Schritte ein“, sagte Dehmel. Durch den Aufbau von Parallelstrukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten dagegen geschwächt. Außerdem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Dehmel: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Klagemöglichkeiten gibt.“
Positiv wertet der Bitkom, dass der Anwendungsbereich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zumindest eingeschränkt wurde. So soll ein Verbandsklagerecht nur möglich sein, wenn Unternehmen personenbezogene Daten kommerziell nutzen. Dennoch ist der Anwendungsbereich nach wie vor sehr breit und reicht vom Versand von Werbung bis zum Betrieb einer Auskunftei. Klagen sind nicht erlaubt, wenn die Unternehmen zur Datenverarbeitung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind. Eine Berichtspflicht für klagende Verbände soll dem Missbrauch durch Abmahnanwälte entgegenwirken. „Es muss sich in der Praxis zeigen, ob es nicht wieder zu einer neuen Abmahnwelle im Internet kommt“, sagte Dehmel.
Statt neuer Klagemöglichkeiten hält der Bitkom eine bessere Ausstattung der Datenschutzbehörden für sinnvoller. „Mit der Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung, den Auswirkungen des Safe-Harbor-Urteils und mit der digitalen Entwicklung generell kommen immer neue Anforderungen auf die Datenschutzaufsicht zu“, sagte Dehmel. „Nur mit handlungsfähigen Datenschutzbehörden können diese Aufgaben gemeistert werden.“