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Vier Rügen vom Werberat

Handwerker und Dienstleister werben sexistisch.
Der Deutsche Werberat hat vier Unternehmen öffentlich gerügt, die Frauen und ihre Körper online, auf Plakaten, Flyern, Autos und in Anzeigen herabwürdigend als Blickfang benutzen und damit gegen die Branchenstandards der Werbewirtschaft gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen verstoßen. Die auffällig gewordenen Unternehmen sind die Tischlerei Vorwerk aus Hamburg, KartonProfis.de ebenfalls aus Hamburg, Uwe Meiners aus Bockhorn (Niedersachsen) und Daniel Hoffmann aus Drei Gleichen (Thüringen).

- KartonProfis.de wirbt auf Flyern mit der Abbildung einer stark übergewichtigen Frau in sehr knapper Strandbekleidung. Die unvorteilhafte Pose, die das Übergewicht besonders deutlich herausstellt, in Kombination mit dem Slogan „Richtig fett sparen“ veranlasste den Werberat, eine Öffentliche Rüge zu verhängen: Entgegen der Stellungnahme des Unternehmens würden die Umworbenen den Begriff „fett“ nicht nur auf die Größe des beworbenen Rabattes, sondern gleichermaßen auf die abgebildete Frau beziehen. In Verbindung mit der Abbildung, die das Übergewicht der Frau besonders unvorteilhaft hervorhebt, führe dies zu einer Herabwürdigung und Diskriminierung der Frau aufgrund ihres Aussehens/Körpergewichts, so das Entscheidungsgremium der Selbstkontrolleinrichtung.

- Als sexistisch rügt der Deutsche Werberat die Außenwerbung der Tischlerei Vorwerk GmbH aus Hamburg. Das beanstandete Plakat zeigt unter dem Slogan „Schraube locker? Wir reparieren nicht nur!“ eine lasziv posierende junge Frau mit offener Bluse und üppigem Dekolleté. Obwohl sie mit handwerklichen Accessoires wie Schutzbrille und Akkuschrauber ausgestattet ist, steht der sexuelle Aspekt bei dem Motiv nach Ansicht des Gremiums klar im Vordergrund: Durch die aufreizende Inszenierung der Darstellerin werde sie auf ihre Sexualität reduziert. In Verbindung mit dem Slogan werde außerdem die sexuelle Verfügbarkeit des Modells suggeriert.

- Uwe Meiners bewirbt sein Handwerk in Anzeigen mit dem Slogan „Glatt und eben muss er sein … der Estrich!“. Anstoß nahmen die Beschwerdeführer an dem großflächigen Motiv dazu, das den gesamten Anzeigenraum füllt: ein fast nacktes Frauengesäß mit Sand auf den Pobacken im String-Tanga. Durch die Verbindung von Werbemotiv und -text würden Frauen und ihre Körper in herabwürdigender Art und Weise zur Schau gestellt, auf ihre Sexualität reduziert und als Eyecatcher für eine Handwerksleistung missbraucht, die jeglichen Zusammenhang mit den nackten Pobacken vermissen lasse. Dieser Ansicht und Kritik aus der Bevölkerung schloss sich der Werberat an und rügte öffentlich.

- Letztlich uneinsichtig zeigt sich auch der Kleinunternehmer Daniel Hoffmann, Fachmann für Haus, Hof & Garten, aus Drei Gleichen bezüglich seiner Internet- und Fahrzeugwerbung, nachdem er zunächst die Bereitschaft signalisiert hatte, seine Werbung einzustellen (Internet) bzw. abzuändern (Fahrzeuge). Die Motive von Frauen in knapper Bekleidung dienten offensichtlich rein als Blickfang und seien ersichtlich nicht für die Ausübung der beworbenen Dienstleistungen ‚in Haus, Hof und Garten‘ geeignet, so das Werberatsgremium. Daran änderten auch Accessoires wie Helm oder Werkzeuge nichts, die bei den lasziv posierenden Frauen konstruiert und deplatziert wirkten. Der Werberat verhängte die Öffentliche Rüge, da die Abbildungen Frauen auf ihre rein sexuelle Funktion reduzierten und gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen verstießen.