Keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung!
Die von der Bundesregierung geplante Neuauflage
der Vorratsdatenspeicherung schadet dem Informantenschutz und schränkt dadurch die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in unvertretbarem Maße ein. Deshalb appellieren die Journalisten- und Medienorganisationen DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ und VPRT sowie die ARD an den Deutschen Bundestag, in der für den 16. Oktober geplanten zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs mit nein zu stimmen.
Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind. Zu Recht hat der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten fehlte.
Auch der vorliegende Gesetzentwurf sieht keinen adäquaten Schutz vor. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen und gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten. Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreift.
Der Gesetzgeber solle die Presse- und Rundfunkfreiheit stärken, statt Unsicherheit und Misstrauen zu säen, forderten die Medienverbände und -unternehmen.
der Vorratsdatenspeicherung schadet dem Informantenschutz und schränkt dadurch die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland in unvertretbarem Maße ein. Deshalb appellieren die Journalisten- und Medienorganisationen DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ und VPRT sowie die ARD an den Deutschen Bundestag, in der für den 16. Oktober geplanten zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs mit nein zu stimmen.
Die vorgesehene Speicherung von Telefonnummern, IP-Adressen und Standortdaten für die Dauer von bis zu zehn Wochen untergräbt den Schutz der Informanten, zu dem Journalistinnen und Journalisten und andere Medienmitarbeiter berechtigt und ethisch verpflichtet sind. Zu Recht hat der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor der Speicherung ihrer elektronischen beruflichen Kontaktdaten fehlte.
Auch der vorliegende Gesetzentwurf sieht keinen adäquaten Schutz vor. Soweit der Abruf der gespeicherten Daten durch Staatsanwälte und Polizeibehörden unzulässig sein soll, ist der vorgesehene Schutz höchst unvollkommen und gefährdet die journalistische Berichterstattungsfreiheit. Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten. Die Organisationen lehnen auch die vorgesehene Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei ab, die ebenfalls erheblich in den Schutz der journalistischen Arbeit eingreift.
Der Gesetzgeber solle die Presse- und Rundfunkfreiheit stärken, statt Unsicherheit und Misstrauen zu säen, forderten die Medienverbände und -unternehmen.