Nach Safe-Harbor-Urteil: Journalisten-Daten schützen!
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die deutschen
Internet- und Kommunikationsanbieter aufgefordert, die Verarbeitung personenbezogener Daten von Journalistinnen und Journalisten in den USA sofort zu stoppen. Der DJV reagierte damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Dienstag, das die sogenannte Safe-Harbor-Regelung zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat. Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer sind nach Ansicht des EuGH in den USA nicht vor dem Zugriff durch Behörden geschützt. „Das heißt in der Konsequenz, dass über den Umweg USA die Recherchen der Journalisten und ihre elektronische Kommunikation mit Informanten bislang völlig legal ausgespäht werden können“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Damit sind Informantenschutz und redaktioneller Datenschutz bei der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel praktisch bedeutungslos, wenn der Telekommunikationsanbieter die Daten in den USA speichert oder verarbeitet.“
Der DJV-Vorsitzende begrüßte das „klare und unmissverständliche Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs. Jetzt sei es an den Kommunikationsanbietern, den Datenfluss in die USA unverzüglich zu stoppen.
Internet- und Kommunikationsanbieter aufgefordert, die Verarbeitung personenbezogener Daten von Journalistinnen und Journalisten in den USA sofort zu stoppen. Der DJV reagierte damit auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Dienstag, das die sogenannte Safe-Harbor-Regelung zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hat. Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer sind nach Ansicht des EuGH in den USA nicht vor dem Zugriff durch Behörden geschützt. „Das heißt in der Konsequenz, dass über den Umweg USA die Recherchen der Journalisten und ihre elektronische Kommunikation mit Informanten bislang völlig legal ausgespäht werden können“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Damit sind Informantenschutz und redaktioneller Datenschutz bei der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel praktisch bedeutungslos, wenn der Telekommunikationsanbieter die Daten in den USA speichert oder verarbeitet.“
Der DJV-Vorsitzende begrüßte das „klare und unmissverständliche Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs. Jetzt sei es an den Kommunikationsanbietern, den Datenfluss in die USA unverzüglich zu stoppen.