Predictive Dialer: DDV will bessere Standards vorantreiben
Der DDV begrüßt das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegenüber einem Call-Center, das mithilfe eines Predictive Dialers Verbraucher massiv belästigt haben soll. Aufgrund von 300 Beschwerden hat die BNetzA mehrere Nummern des beschuldigten Call-Centers abgeschaltet. Predictive Dialer sind Anwahlhilfen, die in der Outbound-Telefonie eingesetzt werden.
Patrick Tapp, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbands: "Unternehmen sind inhaltlich und rechtlich für den sachgemäßen Umgang mit Predictive Dialern verantwortlich, da sie unmittelbar auf den Verbraucher einwirken. Es ist unprofessionell und schädlich, wenn Verbraucher tage- und sogar wochenlang durch den falschen Einsatz dieser Anwahlhilfen belästigt werden. Der Einsatz dieser Dialer muss so organisiert sein, dass er markt- und verbrauchergerecht ist. Anderes findet keine Unterstützung des DDV."
Attikus Schacht, Vorsitzender des Council CallCenter-Services im DDV: "Neben dem Ehrenkodex unseres Councils ist es notwendig, noch präzisere, nachvollziehbare Standards zu setzen, die einen echten Nutzen für den Verbraucher und die Anwender gleichermaßen haben. Hierzu stehen wir bereits im Kontakt mit der BNetzA." Der Ehrenkodex enthält seit vielen Jahren verschiedene für die Council-Mitglieder verpflichtende Regelungen zum Einsatz eines Predictive Dialers, u.a., dass abgebrochene Anrufe zu vermeiden sind, ein genügend großer Abstand zwischen Kontaktversuchen einzuhalten und die Anzahl der Rufzeichen zu begrenzen sei.
Der Verband hatte erst kürzlich in einem Gespräch mit der Vertretern der Bundesnetzagentur zugesagt, die Standards zum Einsatz der Technologie auszubauen. Es hatte dazu bereits in der Vergangenheit erste Gespräche gegeben.
Das entsprechende Council im DDV arbeitet derzeit an einer Richtlinie noch spezifischerer Qualitäts- und Zertifizierungsstandards. Diese sollen Wettbewerbsverstöße konkret im Bereich der als belästigend empfundenen Dialerparameter auch technisch unmöglich machen und damit zur Rechtssicherheit und Verbraucherzufriedenheit beitragen. Der Verband will hier Standards setzen, an denen sich seriöse Unternehmen orientieren und unseriöse Belästiger identifiziert und vom Markt genommen werden können, so Tapp.
Patrick Tapp, Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbands: "Unternehmen sind inhaltlich und rechtlich für den sachgemäßen Umgang mit Predictive Dialern verantwortlich, da sie unmittelbar auf den Verbraucher einwirken. Es ist unprofessionell und schädlich, wenn Verbraucher tage- und sogar wochenlang durch den falschen Einsatz dieser Anwahlhilfen belästigt werden. Der Einsatz dieser Dialer muss so organisiert sein, dass er markt- und verbrauchergerecht ist. Anderes findet keine Unterstützung des DDV."
Attikus Schacht, Vorsitzender des Council CallCenter-Services im DDV: "Neben dem Ehrenkodex unseres Councils ist es notwendig, noch präzisere, nachvollziehbare Standards zu setzen, die einen echten Nutzen für den Verbraucher und die Anwender gleichermaßen haben. Hierzu stehen wir bereits im Kontakt mit der BNetzA." Der Ehrenkodex enthält seit vielen Jahren verschiedene für die Council-Mitglieder verpflichtende Regelungen zum Einsatz eines Predictive Dialers, u.a., dass abgebrochene Anrufe zu vermeiden sind, ein genügend großer Abstand zwischen Kontaktversuchen einzuhalten und die Anzahl der Rufzeichen zu begrenzen sei.
Der Verband hatte erst kürzlich in einem Gespräch mit der Vertretern der Bundesnetzagentur zugesagt, die Standards zum Einsatz der Technologie auszubauen. Es hatte dazu bereits in der Vergangenheit erste Gespräche gegeben.
Das entsprechende Council im DDV arbeitet derzeit an einer Richtlinie noch spezifischerer Qualitäts- und Zertifizierungsstandards. Diese sollen Wettbewerbsverstöße konkret im Bereich der als belästigend empfundenen Dialerparameter auch technisch unmöglich machen und damit zur Rechtssicherheit und Verbraucherzufriedenheit beitragen. Der Verband will hier Standards setzen, an denen sich seriöse Unternehmen orientieren und unseriöse Belästiger identifiziert und vom Markt genommen werden können, so Tapp.