Callcenter begrüßen zügige Umsetzung des Mindestlohns
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. "Der Entwurf entspricht im Wesentlichen unserer Forderung, Menschen in Ausbildung von einem Mindestlohn auszunehmen und geht in die richtige Richtung", sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. "Die rasche Vorlage des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs schafft eine gute Verhandlungsgrundlage für die Unternehmen, die noch keine Lohnanpassungen ab 2015 mit ihren Auftraggebern vereinbart haben."
Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer "normalen" Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. "Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können", betont CCV Präsident Manfred Stockmann.
Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer "normalen" Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.
Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. "Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können", betont CCV Präsident Manfred Stockmann.