Intendanten-Beschluss zu Radio Bremen und SR ist ein Silberstreif
Bisher waren die Kooperationsleistungen als Sachleistungen an Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk bis Ende 2014 befristet. Jetzt sollen sie größtenteils in Geldleistungen umgewandelt und dauerhaft gewährt werden. Das bedeutet langfristige Planungssicherheit und größere Flexibilität für die beiden Sender. Zudem erhalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk weitere freiwillige Finanzausgleichsleistungen von BR, MDR, NDR, SWR und WDR für die kommenden beiden Jahre. Das allein genügt aber nicht. Es sind darüber hinaus Investitionsmittel nötig, über die nur die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) entscheiden kann, die nun in der Pflicht ist. Bis zu einer Entscheidung der KEF sollen die beiden Sender ihre Investitionen über Darlehen finanzieren.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken appellierte nach dem heutigen Beschluss der ARD-Intendanten an die Ministerpräsidenten der Länder und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF): „Nehmen Sie das Signal der Intendanten auf. Tragen Sie dazu bei, Radio Bremen und SR dauerhaft zu stabilisieren. Das ist nicht nur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, sondern dadurch wird auch die Rundfunk-Grundversorgung in Bremen und im Saarland gewährleistet.“ Die Ministerpräsidenten sollten nach Meinung des DJV nun Regelungen zum Finanzausgleich beschließen, die es Radio Bremen und dem SR wieder ermöglichen, ihrem Programmauftrag eigenständig nachzukommen.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken appellierte nach dem heutigen Beschluss der ARD-Intendanten an die Ministerpräsidenten der Länder und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF): „Nehmen Sie das Signal der Intendanten auf. Tragen Sie dazu bei, Radio Bremen und SR dauerhaft zu stabilisieren. Das ist nicht nur im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, sondern dadurch wird auch die Rundfunk-Grundversorgung in Bremen und im Saarland gewährleistet.“ Die Ministerpräsidenten sollten nach Meinung des DJV nun Regelungen zum Finanzausgleich beschließen, die es Radio Bremen und dem SR wieder ermöglichen, ihrem Programmauftrag eigenständig nachzukommen.