Online-Shopper müssen Rücksendungen selbst bezahlen
Die Retourenkosten sind für viele Online-Händler die Schattenseite des Online-Handels. Ende letzter Woche, am 13. Juni, hat der Bundestag ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet. Das Gesetz regelt unter anderem die Pflicht zur Tragung der Rücksendekosten nach Ausübung des Widerrufsrechtes neu. Der Gesetzgeber legt fest: Online-Shopper müssen ab Juni 2014 ihre Rücksendungen selbst bezahlen. Für viele Online-Händler eine vermeintlich gute Nachricht, lässt sich so in Zukunft deutlich Geld sparen – insbesondere für Shopbetreiber in Branchen mit hohen Retourenquoten. So plant auch über die Hälfte (57 Prozent) der Online-Händler die Retourenkosten nicht für ihre Kunden zu übernehmen. Dies ergab eine Umfrage von Trusted Shops unter mehr als 250 Online-Händlern in Deutschland aus dem Mai 2013. „Viele Online-Händler wiegen sich mit diesem Vorhaben allerdings in einer Scheinsicherheit, denn die Interneteinkäufer planen mehrheitlich ihr Einkaufsverhalten im Netz zu ändern, wenn die Neuregelung in Kraft tritt. Insbesondere die weiblichen Online-Shopper“, so Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte des Online-Gütesiegels Trusted Shops. Laut einer repräsentativen aktuellen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von Trusted Shops wird mehr als jede Dritte (37 Prozent) nur noch in Online-Shops einkaufen, die ihnen die Retourenkosten erstatten. Über die Hälfte (55 Prozent) von ihnen ist sich sogar sicher, nicht mehr in ihrem Lieblings-Online-Shop einzukaufen, wenn sie die Retourkosten selbst übernehmen muss. „Die Retourenkosten werden ein noch größerer Wettbewerbsfaktor werden. Gerade kleinere Shops werden spitz kalkulieren müssen. Denn die großen Versender werden wie bisher auch die Retourenregelungen im Sinne der Verbraucher gestalten“, so Dr. Föhlisch von Trusted Shops.
Die Regelungen zu den Retouren wurden im Rahmen der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen, um den Online-Einkäufern durch einen einheitlichen Rechtsrahmen mehr Sicherheit zu geben und somit das cross border shopping zu fördern. Neben der Neuregelung zu den Retouren wurden auch neue Regeln bei Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines sowie den Extra-Zusatzkosten nach Zahlungsart beschlossen.
Die Regelungen zu den Retouren wurden im Rahmen der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie beschlossen, um den Online-Einkäufern durch einen einheitlichen Rechtsrahmen mehr Sicherheit zu geben und somit das cross border shopping zu fördern. Neben der Neuregelung zu den Retouren wurden auch neue Regeln bei Mehrwerttelefonie-Kundenhotlines sowie den Extra-Zusatzkosten nach Zahlungsart beschlossen.