Verbraucherinsolvenz: Neues Gesetz erschwert Unternehmensgründungen
Enttäuscht reagiert der BDS Bayern auf das vergangene Woche verabschiedete Gesetz zur Reform der Verbraucherinsolvenz. Mit der beschlossenen 35-Prozentquote bleibt für nahezu alle betroffenen Unternehmer eine zweite Chance unerreichbar. Auch Gläubiger erhalten keinen Cent mehr.
„Das Gesetz zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist ein Luftblasengesetz und kein Fortschritt zu einer besseren Unternehmensgründungskultur in Deutschland. Mit dem jetzigen Gesetz werden nur insolvente Unternehmer mit vermögenden Verwandten eine Entschuldung in drei Jahren schaffen. Das Gros wird weiterhin fünf oder sechs Jahre festgehalten und hat keine Chance, ein neues Unternehmen zu gründen“, erklärt Markus Droth, Hauptgeschäftsführer des Bundes der Selbständigen Bayern.
Hintergrund: Ein Drittel aller Verbraucherinsolvenzen treffen ehemalige Selbständige. Das neue Gesetz sei auch, anders als viele behaupten, kein Fortschritt für die Gläubiger. „Ein Unternehmer, der nach einer Insolvenz nicht wieder unternehmerisch tätig sein kann, weil er im Insolvenzverfahren steckt, kann seinen Gläubigern kein Geld zurückzahlen“, so Droth.
Unverschuldete Schuldner werden gleich behandelt wie Betrüger
Besonders ärgerlich aus Sicht der BDS: Selbständige und Gewerbetreibende, die aufgrund von Zahlungsausfällen oder anderen unternehmerischen Risiken in die Insolvenz geraten, oder gar Arbeitslose oder kranke Menschen in einer Privatinsolvenz werden genauso behandelt wie Menschen, die wegen zu sorglosem Umgang mit der Kreditkarte Insolvenz anmelden oder gar die Insolvenz mit betrügerischer Absicht herbeigeführt haben.
„Fast alle Experten im Bundestag haben in der Anhörung vor der Einführung dieser viel zu hohen Quote gewarnt, denn üblich sind unter zehn Prozent Ausschüttungsquote. Von den weiterhin zu langen Verfahren aufgrund dieser unsinnigen Quote werden nur die Insolvenzverwalter profitieren. Daran wird sich leider nichts ändern und die Gläubiger bekommen keinen Cent mehr“, sagt Wolfgang Krebs, Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Insolvenzen beim BDS Bayern.
Zusammenhang von Unternehmensgründungen und Insolvenzrecht
Vorschläge für andere Lösungen als die starre 35-Prozentquote gab es genug. Eine Arbeitsgruppe aus Gläubigerschutzvereinigung unter Beteiligung der Haupt-Interessensgruppen (Kreditauskunfteien, Banken, Verwalter, Schuldner) hatte das Verfahren vorgeschlagen, einem Schuldner auch dann die Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn er die vorgesehene Quote nicht erreicht. Demnach hätte der Schuldner anhand eines Punkte-Kataloges mit Bonuspunkten nachweisen können, dass er alles tut, um von seinen Schulden herunter zu kommen.
„Wenn sich Schuldner und Gläubiger einig sind, sollte eine zweite Chance möglichst schnell, am besten bereits nach einem Jahr möglich sein. Das ist in anderen Ländern Europas längst Usus“, erklärt Krebs. Für den Standort Deutschland bedeutet die Reform keinen Fortschritt. „Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Gründungsfreudigkeit und Insolvenzrecht. Dies hat die EU klar festgestellt. Schlimm, dass der Bundestag in Berlin solche Erkenntnisse einfach beiseite wischt“, so Markus Droth.
„Das Gesetz zur Reform der Verbraucherinsolvenz ist ein Luftblasengesetz und kein Fortschritt zu einer besseren Unternehmensgründungskultur in Deutschland. Mit dem jetzigen Gesetz werden nur insolvente Unternehmer mit vermögenden Verwandten eine Entschuldung in drei Jahren schaffen. Das Gros wird weiterhin fünf oder sechs Jahre festgehalten und hat keine Chance, ein neues Unternehmen zu gründen“, erklärt Markus Droth, Hauptgeschäftsführer des Bundes der Selbständigen Bayern.
Hintergrund: Ein Drittel aller Verbraucherinsolvenzen treffen ehemalige Selbständige. Das neue Gesetz sei auch, anders als viele behaupten, kein Fortschritt für die Gläubiger. „Ein Unternehmer, der nach einer Insolvenz nicht wieder unternehmerisch tätig sein kann, weil er im Insolvenzverfahren steckt, kann seinen Gläubigern kein Geld zurückzahlen“, so Droth.
Unverschuldete Schuldner werden gleich behandelt wie Betrüger
Besonders ärgerlich aus Sicht der BDS: Selbständige und Gewerbetreibende, die aufgrund von Zahlungsausfällen oder anderen unternehmerischen Risiken in die Insolvenz geraten, oder gar Arbeitslose oder kranke Menschen in einer Privatinsolvenz werden genauso behandelt wie Menschen, die wegen zu sorglosem Umgang mit der Kreditkarte Insolvenz anmelden oder gar die Insolvenz mit betrügerischer Absicht herbeigeführt haben.
„Fast alle Experten im Bundestag haben in der Anhörung vor der Einführung dieser viel zu hohen Quote gewarnt, denn üblich sind unter zehn Prozent Ausschüttungsquote. Von den weiterhin zu langen Verfahren aufgrund dieser unsinnigen Quote werden nur die Insolvenzverwalter profitieren. Daran wird sich leider nichts ändern und die Gläubiger bekommen keinen Cent mehr“, sagt Wolfgang Krebs, Präsidiumsmitglied und Vorsitzender des Arbeitskreises Insolvenzen beim BDS Bayern.
Zusammenhang von Unternehmensgründungen und Insolvenzrecht
Vorschläge für andere Lösungen als die starre 35-Prozentquote gab es genug. Eine Arbeitsgruppe aus Gläubigerschutzvereinigung unter Beteiligung der Haupt-Interessensgruppen (Kreditauskunfteien, Banken, Verwalter, Schuldner) hatte das Verfahren vorgeschlagen, einem Schuldner auch dann die Restschuldbefreiung zu erteilen, wenn er die vorgesehene Quote nicht erreicht. Demnach hätte der Schuldner anhand eines Punkte-Kataloges mit Bonuspunkten nachweisen können, dass er alles tut, um von seinen Schulden herunter zu kommen.
„Wenn sich Schuldner und Gläubiger einig sind, sollte eine zweite Chance möglichst schnell, am besten bereits nach einem Jahr möglich sein. Das ist in anderen Ländern Europas längst Usus“, erklärt Krebs. Für den Standort Deutschland bedeutet die Reform keinen Fortschritt. „Es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Gründungsfreudigkeit und Insolvenzrecht. Dies hat die EU klar festgestellt. Schlimm, dass der Bundestag in Berlin solche Erkenntnisse einfach beiseite wischt“, so Markus Droth.