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Namensnennung von Bildjournalisten unverzichtbar

Die Nennung der Namen ist gesetzliche Pflicht und Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
„Die Nennung der Namen von Bildjournalisten in der
Zeitung ist ein unverzichtbarer Bestandteil professioneller Arbeit in den Redaktionen", erklärte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes Michael Konken anlässlich der Bekanntgabe der DJV-Auswertung „Fotografen haben Namen" für das Jahr 2013. Bei der Analyse wird einmal im Jahr untersucht, ob Zeitungen den Namen der Bildjournalisten nennen, wenn sie deren Fotos verwenden. Sieger in diesem Jahr ist die Berliner Zeitung mit 81 Prozent richtigen Nennungen. Das Neue Deutschland belegt mit 80 Prozent den zweiten Platz, gefolgt von Welt kompakt mit 77 Prozent. Auf den Plätzen vier und fünf folgen die Junge Welt (74 Prozent) und die BILD (Ausgabe Köln, 70 Prozent). Die ausführliche Auswertung mit dem Ranking der Zeitungen findet sich unter www.djv.de/bild.

Konken forderte die Verantwortlichen in den Zeitungsredaktionen auf, sich am Beispiel der Siegerzeitungen zu orientieren: „Die Nennung der Namen ist gesetzliche Pflicht und die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Bei Prozessen unterstützen wir unsere Mitglieder", meinte Konken. Der DJV setze allerdings mit der Auswertung auf die Fähigkeit der Verlage, Fehler zu korrigieren. Er appellierte in dem Zusammenhang an die Redakteurinnen und Redakteure, sich für die Bildjournalisten einzusetzen: „Fairness fängt bei der Namensnennung an, hört hier aber nicht auf", meinte Konken und verwies auf die Vergütungsregeln für Bildhonorare an Zeitungen, die in Kürze in Kraft treten sollen. „Nur eine Branche, in der Feste und Freie zusammenhalten, ist zukunftsfähig." Der DJV stehe dafür, diesen Prozess zu unterstützen.