Unternehmen und Verbraucher unterschätzen SEPA-Folgen
Der Hightech-Verband BITKOM weist Unternehmen und Verbraucher eindringlich auf die Folgen des Gesetzes zum einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum hin. So müssen ab 1. Februar 2014 elektronische Zahlungen durchgängig im neuen SEPA-Format abgewickelt werden. „Es ist fünf vor zwölf: Wer nicht rechtzeitig auf SEPA umstellt, dem droht die Zahlungsunfähigkeit“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nach Januar 2014 werden Überweisungen und ähnliche Transaktionen ausschließlich im neuen SEPA-Format ausgeführt. Überweisungen im alten Format werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Von der Umstellung betroffen sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben: etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung.
Nach dem Bundestag hat im März 2013 auch der Bundesrat das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. „Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt haben die Unternehmen Planungssicherheit für die Umstellung der Prozesse auf das SEPA-Format“, so Rohleder. Um Unternehmen bei der Umstellung ihrer internen Prozesse auf die neuen Regelungen zu unterstützen, hat der BITKOM einen SEPA-Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum neuen Verfahren veröffentlicht. Er ist kostenlos abrufbar unter: www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf.
Rohleder: „Die meisten Unternehmen meinen, sie seien von SEPA nicht betroffen und bereiten sich bislang nicht auf die Umstellung vor.“ Nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bundesbank kennen drei Viertel (76 Prozent) aller Unternehmen nicht einmal den Begriff. Nur jedes zehnte Unternehmen weiß, worum es bei SEPA inhaltlich geht.
Rohleder: „Die Bundesregierung sollte alle Betroffenen besser informieren, auch die Verbraucher.“ Für Privatpersonen werden Überweisungen ins Ausland viel einfacher. Allerdings kann kaum ein Bankkunde mit Begriffen wie BIC (die neue internationale Bankleitzahl) und IBAN (die neue internationale Kontonummer) etwas anfangen. Deutschland hinkt nach Angaben der Europäischen Zentralbank bei der Umstellung deutlich hinterher: Nur rund 7 Prozent aller Überweisungen von Verbrauchern und Unternehmen werden im neuen Format getätigt; in Finnland oder Slowenien sind es fast 100 Prozent.
Nach dem Bundestag hat im März 2013 auch der Bundesrat das SEPA-Begleitgesetz verabschiedet. „Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt haben die Unternehmen Planungssicherheit für die Umstellung der Prozesse auf das SEPA-Format“, so Rohleder. Um Unternehmen bei der Umstellung ihrer internen Prozesse auf die neuen Regelungen zu unterstützen, hat der BITKOM einen SEPA-Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum neuen Verfahren veröffentlicht. Er ist kostenlos abrufbar unter: www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf.
Rohleder: „Die meisten Unternehmen meinen, sie seien von SEPA nicht betroffen und bereiten sich bislang nicht auf die Umstellung vor.“ Nach einer aktuellen Umfrage der Deutschen Bundesbank kennen drei Viertel (76 Prozent) aller Unternehmen nicht einmal den Begriff. Nur jedes zehnte Unternehmen weiß, worum es bei SEPA inhaltlich geht.
Rohleder: „Die Bundesregierung sollte alle Betroffenen besser informieren, auch die Verbraucher.“ Für Privatpersonen werden Überweisungen ins Ausland viel einfacher. Allerdings kann kaum ein Bankkunde mit Begriffen wie BIC (die neue internationale Bankleitzahl) und IBAN (die neue internationale Kontonummer) etwas anfangen. Deutschland hinkt nach Angaben der Europäischen Zentralbank bei der Umstellung deutlich hinterher: Nur rund 7 Prozent aller Überweisungen von Verbrauchern und Unternehmen werden im neuen Format getätigt; in Finnland oder Slowenien sind es fast 100 Prozent.