EU-Justizkommissarin Reding trifft Friedrich
EU-Justizkommissarin Dr. Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich haben heute bei einem gemeinsamen Arbeitsfrühstück im Vorfeld des Rates für Justiz und Inneres das gemeinsame Ziel einer europäischen Datenschutzreform bekräftigt. Die Politiker sind sich darin einig, dass hohe Schutzstandards in der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verankert werden müssen:
"Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte verpflichten uns. Wir wollen deshalb das hohe Datenschutzniveau, das wir in Europa seit 1995 erreicht haben, bekräftigen. Dies schließt die notwendige Modernisierung ein."
Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding betonten, dass Deutschland mit seinem hohen Datenschutzstandard in vielen Punkten ein Modell für den europäischen Datenschutz und die neue Datenschutz-Grundverordnung ist. Hohe, aus Deutschland gewohnte Datenschutzstandards dürften keinesfalls abgesenkt, sondern müssten vielmehr durch die neue EU-Verordnung gewahrt bleiben. Dies betrifft besonders die in Deutschland vertraute und bewährte Institution der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich machen sich gemeinsam dafür stark, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte in ganz Europa verpflichtend eingesetzt werden sollen. Im Gegenzug soll Bürokratie reduziert werden. Am 8. März 2013 wird sich im Rat der Justizminister zeigen, ob die anderen Mitgliedstaaten, die die Einrichtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bisher nicht kennen, bereit sind, diesen Weg mitzugehen. Beide Politiker zeigten sich zuversichtlich.
Die Reform des europäischen Datenschutzrechts ist aus Sicht beider Politiker von überragender Bedeutung für den digitalen Binnenmarkt und den Grundrechtsschutz der Bürger in der Europäischen Union. "Die EU-Datenschutzreform muss den Datenschutz im Binnenmarkt nach innen und außen festigen", erklärten Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding. Um dieses politische Ziel zu erreichen, trete man in den Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat dafür ein, dass die aus dem Jahr 1995 stammende Datenschutzrichtlinie durch eine moderne EU-Datenschutz-Grundverordnung abgelöst wird. "Unternehmen sollen sich im europäischen Binnenmarkt künftig nur noch an ein einheitliches EU-Datenschutzrecht halten."
EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich werben seit langem für dieses Ziel: "Nur gemeinsam sind wir Europäer im internationalen Wettbewerb stark. Für Unternehmen, deren weltweite Ausdehnung Teil ihres Geschäftsmodells ist – und dies gilt nicht nur für Facebook und Google –, ist ein Markt mit 500 Millionen Kunden äußerst attraktiv. Es liegt im Interesse der Bürger der Europäischen Union und stellt zugleich den Wettbewerb im Binnenmarkt sicher, wenn diese Unternehmen ihre Produkte im Einklang mit dem in der Europäischen Union einheitlich geltenden Datenschutzrecht anbieten."
Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding zeigten sich zufrieden über die bisher erreichten Fortschritte in dem Dossier. Bei der Frage, wie die Regelungen den jeweiligen Risiken der Datenverarbeitung angepasst werden könnten, sei man in den ersten Wochen unter irischer Präsidentschaft einen großen Schritt vorangekommen. Die Stärkung eines risikobasierten Ansatzes sei sinnvoll und in der neuen Verordnung bereits angelegt. "Jeder erkennt, dass für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten strengere und detailliertere Datenschutzregeln gelten müssen als für eine einfache Handwerkerleistung," stellten beide Politiker fest.
Deutschland hat ebenso wie andere Mitgliedstaaten bereits eine ganze Reihe von konkreten Änderungsvorschlägen eingebracht, die jetzt gemeinsam mit der Kommission, den übrigen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Akzeptanz und Praktikabilität des Datenschutzrechts sind dabei zentrale Ziele. Bundesinnenminister Friedrich wünscht sich daher einen klaren Rahmen für Selbstregulierungsverfahren. "Eine rechtlich abgesicherte Co-Regulierung, in die die Datenschutzaufsichtsbehörden eingebunden sind, schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Konsumenten", sagte Bundesinnenminister Friedrich. "Die Kommission muss dabei die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung solcher Co-Regulierungen erhalten."
In der Frage der Behandlung des öffentlichen Sektors bei der Datenschutzreform begrüßten Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding das Engagement der irischen Ratspräsidentschaft: "Wir sind uns darüber einig, dass die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenso wie die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie sowohl für den privaten wie auch für den öffentlichen Bereich gelten sollte. Vor diesem Hintergrund ist der Fortschrittsbericht der irischen Präsidentschaft eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen. Wir arbeiten gemeinsam daran, die geeigneten Formulierungen zu finden, um in der neuen EU-Verordnung im öffentlichen Bereich Flexibilität und Spielräume für die nationalen Gesetzgeber zu belassen, die das uns beiden sehr wichtige hohe Datenschutzniveau nicht in Frage stellen."
EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich stellten übereinstimmend fest, dass die Europäische Union mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges neues Kapitel aufschlägt. Das weltweite Internet und seine zunehmende Bedeutung für alle Lebensbereiche stellten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden könnten, wenn Europa die von seinen Bürgern gewohnten hohen Datenschutzstandards bewahren wollte. Beide Politiker bekräftigten deshalb ihre Absicht, die irische Präsidentschaft nach Kräften zu unterstützen, um möglichst rasch politische Ergebnisse zu erzielen.
"Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte verpflichten uns. Wir wollen deshalb das hohe Datenschutzniveau, das wir in Europa seit 1995 erreicht haben, bekräftigen. Dies schließt die notwendige Modernisierung ein."
Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding betonten, dass Deutschland mit seinem hohen Datenschutzstandard in vielen Punkten ein Modell für den europäischen Datenschutz und die neue Datenschutz-Grundverordnung ist. Hohe, aus Deutschland gewohnte Datenschutzstandards dürften keinesfalls abgesenkt, sondern müssten vielmehr durch die neue EU-Verordnung gewahrt bleiben. Dies betrifft besonders die in Deutschland vertraute und bewährte Institution der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich machen sich gemeinsam dafür stark, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte in ganz Europa verpflichtend eingesetzt werden sollen. Im Gegenzug soll Bürokratie reduziert werden. Am 8. März 2013 wird sich im Rat der Justizminister zeigen, ob die anderen Mitgliedstaaten, die die Einrichtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bisher nicht kennen, bereit sind, diesen Weg mitzugehen. Beide Politiker zeigten sich zuversichtlich.
Die Reform des europäischen Datenschutzrechts ist aus Sicht beider Politiker von überragender Bedeutung für den digitalen Binnenmarkt und den Grundrechtsschutz der Bürger in der Europäischen Union. "Die EU-Datenschutzreform muss den Datenschutz im Binnenmarkt nach innen und außen festigen", erklärten Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding. Um dieses politische Ziel zu erreichen, trete man in den Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat dafür ein, dass die aus dem Jahr 1995 stammende Datenschutzrichtlinie durch eine moderne EU-Datenschutz-Grundverordnung abgelöst wird. "Unternehmen sollen sich im europäischen Binnenmarkt künftig nur noch an ein einheitliches EU-Datenschutzrecht halten."
EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich werben seit langem für dieses Ziel: "Nur gemeinsam sind wir Europäer im internationalen Wettbewerb stark. Für Unternehmen, deren weltweite Ausdehnung Teil ihres Geschäftsmodells ist – und dies gilt nicht nur für Facebook und Google –, ist ein Markt mit 500 Millionen Kunden äußerst attraktiv. Es liegt im Interesse der Bürger der Europäischen Union und stellt zugleich den Wettbewerb im Binnenmarkt sicher, wenn diese Unternehmen ihre Produkte im Einklang mit dem in der Europäischen Union einheitlich geltenden Datenschutzrecht anbieten."
Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding zeigten sich zufrieden über die bisher erreichten Fortschritte in dem Dossier. Bei der Frage, wie die Regelungen den jeweiligen Risiken der Datenverarbeitung angepasst werden könnten, sei man in den ersten Wochen unter irischer Präsidentschaft einen großen Schritt vorangekommen. Die Stärkung eines risikobasierten Ansatzes sei sinnvoll und in der neuen Verordnung bereits angelegt. "Jeder erkennt, dass für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten strengere und detailliertere Datenschutzregeln gelten müssen als für eine einfache Handwerkerleistung," stellten beide Politiker fest.
Deutschland hat ebenso wie andere Mitgliedstaaten bereits eine ganze Reihe von konkreten Änderungsvorschlägen eingebracht, die jetzt gemeinsam mit der Kommission, den übrigen Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Akzeptanz und Praktikabilität des Datenschutzrechts sind dabei zentrale Ziele. Bundesinnenminister Friedrich wünscht sich daher einen klaren Rahmen für Selbstregulierungsverfahren. "Eine rechtlich abgesicherte Co-Regulierung, in die die Datenschutzaufsichtsbehörden eingebunden sind, schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Konsumenten", sagte Bundesinnenminister Friedrich. "Die Kommission muss dabei die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung solcher Co-Regulierungen erhalten."
In der Frage der Behandlung des öffentlichen Sektors bei der Datenschutzreform begrüßten Bundesinnenminister Friedrich und EU-Justizkommissarin Reding das Engagement der irischen Ratspräsidentschaft: "Wir sind uns darüber einig, dass die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ebenso wie die seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie sowohl für den privaten wie auch für den öffentlichen Bereich gelten sollte. Vor diesem Hintergrund ist der Fortschrittsbericht der irischen Präsidentschaft eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen. Wir arbeiten gemeinsam daran, die geeigneten Formulierungen zu finden, um in der neuen EU-Verordnung im öffentlichen Bereich Flexibilität und Spielräume für die nationalen Gesetzgeber zu belassen, die das uns beiden sehr wichtige hohe Datenschutzniveau nicht in Frage stellen."
EU-Justizkommissarin Reding und Bundesinnenminister Friedrich stellten übereinstimmend fest, dass die Europäische Union mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges neues Kapitel aufschlägt. Das weltweite Internet und seine zunehmende Bedeutung für alle Lebensbereiche stellten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden könnten, wenn Europa die von seinen Bürgern gewohnten hohen Datenschutzstandards bewahren wollte. Beide Politiker bekräftigten deshalb ihre Absicht, die irische Präsidentschaft nach Kräften zu unterstützen, um möglichst rasch politische Ergebnisse zu erzielen.