Soziale Netzwerke: Bundesinnenminister Friedrich will härtere Vorgaben
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat die Sozialen Netzwerke zum Abschluss des von ihnen angekündigten Verhaltenskodex gemahnt. Der Verhaltenskodex soll über eine entsprechende Selbstverpflichtung der Unternehmen klare Verbesserungen der Nutzerrechte beim Datenschutz enthalten. Dazu zählen vor allem Regelungen zu Privatsphäreneinstellungen, Gesichtserkennung sowie zu Auskunfts- und Berichtigungsrechten der Nutzer.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich: ""Es liegen bereits Ergebnisse auf dem Tisch, die zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit führen. Die Sozialen Netzwerke müssen jetzt auch den letzten Schritt gehen und sich auf die wenigen noch strittigen Punkte einigen."" Als Grund für die stockenden Verhandlungen wurden immer wieder unklare Verfahrensfragen wie etwa die Einbindung der 16 Datenschutzaufsichtsbehörden genannt.
Die Verhandlungen zu einem Verhaltenskodex für Soziale Netzwerke wurden vom Bundesinnenministerium im November 2011 initiiert, um durch die Unternehmen spezifische Regelungen für die von ihnen angebotenen Dienste erarbeiten zu lassen und damit die oftmals allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren. Das Bundesinnenministerium hat zuletzt in Gesprächen im November 2012 auf die Vorlage von konkreten Regelungsvorschlägen gedrängt und von den Sozialen Netzwerken den Eintritt in Gespräche mit den Datenschutzbehörden gefordert.
Da nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Datenschutzaufsichtsbehörden für die Prüfung der Vereinbarkeit von Verhaltensregeln mit dem Datenschutzrecht zuständig sind, werden Gespräche mit ihnen vom Bundesinnenministerium als wichtiger und auch notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Datenschutz in Sozialen Netzwerken bewertet.
Auf europäischer Ebene hat das Bundesinnenministerium zur besseren Regelung von Verfahrensfragen bei der Selbstregulierung inzwischen konkrete Vorschläge gemacht und in die Verhandlungen zum neuen EU-Datenschutzrecht eingebracht. Die schon im Entwurf der EU-Kommission enthaltenen Bestimmungen zur Selbstregulierung sollen danach insbesondere um Beteiligungsrechte von Datenschutzbehörden ergänzt werden. Damit soll ein solider rechtlicher Rahmen für Selbstregulierung vorgegeben werden, der festlegt, dass Kodizes nach transparenten Regeln ausgearbeitet werden.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums bietet eine solche Co-Regulierung grundsätzlich den Vorteil, dass flexibel auf technische Entwicklungen und spezifische Risiken von Datenverarbeitungen reagiert werden kann. Das führt zu deutlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für die Nutzer als auch für die betreffenden Unternehmen. Die Regelungen gelten außerdem unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat.
Daneben setzt sich das Bundesinnenministerium dafür ein, dass inhaltlich offene Fragen gesetzlich europaweit geregelt werden. Dies betrifft etwa die Verbesserung der Löschungsrechte. ""Ich kann den Sozialen Netzwerken nur raten, sich schnellstmöglich auf konkrete Regelungen zu einigen, damit wir die daraus gewonnenen Erfahrungen in die gesetzgeberischen Überlegungen einbeziehen können"", so Bundesinnenminister Dr. Friedrich.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich: ""Es liegen bereits Ergebnisse auf dem Tisch, die zu mehr Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit führen. Die Sozialen Netzwerke müssen jetzt auch den letzten Schritt gehen und sich auf die wenigen noch strittigen Punkte einigen."" Als Grund für die stockenden Verhandlungen wurden immer wieder unklare Verfahrensfragen wie etwa die Einbindung der 16 Datenschutzaufsichtsbehörden genannt.
Die Verhandlungen zu einem Verhaltenskodex für Soziale Netzwerke wurden vom Bundesinnenministerium im November 2011 initiiert, um durch die Unternehmen spezifische Regelungen für die von ihnen angebotenen Dienste erarbeiten zu lassen und damit die oftmals allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren. Das Bundesinnenministerium hat zuletzt in Gesprächen im November 2012 auf die Vorlage von konkreten Regelungsvorschlägen gedrängt und von den Sozialen Netzwerken den Eintritt in Gespräche mit den Datenschutzbehörden gefordert.
Da nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Datenschutzaufsichtsbehörden für die Prüfung der Vereinbarkeit von Verhaltensregeln mit dem Datenschutzrecht zuständig sind, werden Gespräche mit ihnen vom Bundesinnenministerium als wichtiger und auch notwendiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Datenschutz in Sozialen Netzwerken bewertet.
Auf europäischer Ebene hat das Bundesinnenministerium zur besseren Regelung von Verfahrensfragen bei der Selbstregulierung inzwischen konkrete Vorschläge gemacht und in die Verhandlungen zum neuen EU-Datenschutzrecht eingebracht. Die schon im Entwurf der EU-Kommission enthaltenen Bestimmungen zur Selbstregulierung sollen danach insbesondere um Beteiligungsrechte von Datenschutzbehörden ergänzt werden. Damit soll ein solider rechtlicher Rahmen für Selbstregulierung vorgegeben werden, der festlegt, dass Kodizes nach transparenten Regeln ausgearbeitet werden.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums bietet eine solche Co-Regulierung grundsätzlich den Vorteil, dass flexibel auf technische Entwicklungen und spezifische Risiken von Datenverarbeitungen reagiert werden kann. Das führt zu deutlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für die Nutzer als auch für die betreffenden Unternehmen. Die Regelungen gelten außerdem unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Geschäftssitz hat.
Daneben setzt sich das Bundesinnenministerium dafür ein, dass inhaltlich offene Fragen gesetzlich europaweit geregelt werden. Dies betrifft etwa die Verbesserung der Löschungsrechte. ""Ich kann den Sozialen Netzwerken nur raten, sich schnellstmöglich auf konkrete Regelungen zu einigen, damit wir die daraus gewonnenen Erfahrungen in die gesetzgeberischen Überlegungen einbeziehen können"", so Bundesinnenminister Dr. Friedrich.