Digitale Wirtschaft kritisiert Vorschläge des EU-Berichterstatters
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert den aktuellen Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters im Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, zur EU-Datenschutzgrundverordnung scharf. Aus Sicht der digitalen Wirtschaft gehen die Vorschläge an der Realität der Informationsgesellschaft vorbei und lassen notwendige Differenzierungen und Risikoabstufungen vermissen. Insbesondere das in Deutschland lange etablierte Konzept pseudonymisierter Datenverarbeitung mit Widerspruchsrecht soll mit dem vorliegenden Entwurf gekippt werden. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.
„Der Berichterstatter will den Datenschutz mit einen ‘one-size fits all‘- Ansatz regeln, der nur noch die Einwilligung kennt. Sinnvolle Risikodifferenzierungen, wie sie das deutsche Datenschutzecht schon heute vorsieht, werden nivelliert. Stattdessen werden massive Hürden für entgeltfreie, werbefinanzierte Diensten errichtet, und ihnen damit faktisch die wirtschaftliche Grundlage entzogen“, kommentiert Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW, die aktuellen Änderungsvorschläge zur EU-Datenschutzverordnung.
Der BVDW erwartet im Falle der unveränderten Umsetzung einen Verlust von Vielfalt und Offenheit im Netz. „Dieser Ansatz wird das Ende offener und spezialisierter Dienste ohne Registrierungspflichten im Netz einläuten. Die jetzt zwangsläufig geforderte Einwilligung kann rechtssicher und dauerhaft nur von registrierten Nutzern eingeholt werden“, so Ehrlich weiter. „Am Ende verlieren aber vor allem die Internetnutzer. Nicht nur, weil weniger Dienste zur Auswahl stehen, sondern auch, weil alle Anreize für datenschutzfreundlicher Gestaltungen der Angebote zerstört werden.“
Der BVDW fordert die mitberatenden Ausschüsse im Parlament und den Ministerrat der EU zur Sicherstellung eines ausgeglichenen, innovationsfreundlicheren EU-Datenschutzrahmens auf. „Die Politik entscheidet hier über die Zukunftsfähigkeit des Internet-Standorts Europa“, betont Ehrlich.
„Der Berichterstatter will den Datenschutz mit einen ‘one-size fits all‘- Ansatz regeln, der nur noch die Einwilligung kennt. Sinnvolle Risikodifferenzierungen, wie sie das deutsche Datenschutzecht schon heute vorsieht, werden nivelliert. Stattdessen werden massive Hürden für entgeltfreie, werbefinanzierte Diensten errichtet, und ihnen damit faktisch die wirtschaftliche Grundlage entzogen“, kommentiert Matthias Ehrlich, Vizepräsident des BVDW, die aktuellen Änderungsvorschläge zur EU-Datenschutzverordnung.
Der BVDW erwartet im Falle der unveränderten Umsetzung einen Verlust von Vielfalt und Offenheit im Netz. „Dieser Ansatz wird das Ende offener und spezialisierter Dienste ohne Registrierungspflichten im Netz einläuten. Die jetzt zwangsläufig geforderte Einwilligung kann rechtssicher und dauerhaft nur von registrierten Nutzern eingeholt werden“, so Ehrlich weiter. „Am Ende verlieren aber vor allem die Internetnutzer. Nicht nur, weil weniger Dienste zur Auswahl stehen, sondern auch, weil alle Anreize für datenschutzfreundlicher Gestaltungen der Angebote zerstört werden.“
Der BVDW fordert die mitberatenden Ausschüsse im Parlament und den Ministerrat der EU zur Sicherstellung eines ausgeglichenen, innovationsfreundlicheren EU-Datenschutzrahmens auf. „Die Politik entscheidet hier über die Zukunftsfähigkeit des Internet-Standorts Europa“, betont Ehrlich.