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BVDW und Online-Partnerbörsen stellen Selbstregulierung vor

BVDW erörtert mit Vertretern aus Bundestag und Ministerien den Kodex für eine seriöse Partnersuche im Netz.
BVDW | 05.12.2012
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. diskutierte beim fünften „BVDW Web Lunch“ gemeinsam mit Vertretern aus Bundestag und Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Sicherung der hohen Servicequalität bei Online-Partnerbörsen. Rede und Antwort standen mit David Khalil (eDarling) und Joachim Rabe (NEU.DE) zwei ausgewiesenen Experten der Branche. Bereits im Mai dieses Jahres bekannten sich führende Online-Partnerbörsen mit dem „Kodex für die seriöse Partnersuche im Netz (S.P.I.N.-Kodex)“ unter dem Dach des BVDW zur Einhaltung von Verhaltensregeln, die den verantwortungsvollen Umgang mit Kunden und faire Geschäftspraktiken im Markt stärken sollen. Der BVDW unterstreicht durch dieses Engagement seine Expertise im Bereich der Selbstregulierung für die digitale Wirtschaft. Weitere Details stehen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.



Auf dem „BVDW Web Lunch“ sprachen die Vertreter der Branche ihr Vertrauen gegenüber den politischen Entscheidern aus. Im Gespräch schlugen die Experten vor, präzisierende gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher allenfalls für sogenannte Abonnement-Modelle zu erarbeiten. Eine Erweiterung der vom Gesetzgeber bereits implementierten „Button-Lösung“ sei demnach ein erstes Mittel mit dem Ziel, mehr Transparenz zugunsten der Nutzer bei allen Marktakteuren sicherzustellen. Mit der Selbstregulierung über den „S.P.I.N.-Kodex“ leisten die im BVDW organisierten Online-Partnerbörsen ihren Beitrag für mehr Vertrauen und stehen für einen konstruktiven Dialog als Partner der Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung jederzeit bereit.



In seinem Vortrag verdeutlichte David Khalil, Gründer und Geschäftsführer des Berliner Unternehmens eDarling, die hohe gesellschaftliche Relevanz der Online-Partnerbörsen: „In Deutschland sind heute bereits sieben Millionen Nutzer in Online-Partnerbörsen aktiv, also bereite jeder dritte Single. Und dies auch mit Erfolg, denn etwa ein Drittel der Paare finden sich heute über das Internet. Online-Dating ist in der Gesellschaft angekommen und wird mehrheitlich akzeptiert.“ Neben den gesellschaftlichen Aspekten spielen aber auch wirtschaftliche Zahlen eine große Bedeutung. Allein in Deutschland liegt der jährliche Umsatz der Branche bei rund 200 Millionen Euro und weltweit sogar bei über zwei Milliarden Euro.



Die Erwartungen seitens der Industrie richtete Joachim Rabe, Geschäftsführer des Münchner Unternehmens NEU.DE, an Politik und Bundesregierung: „Online-Partnerbörsen haben eine hohe Verantwortung gegenüber den Nutzern ihrer Dienste. Um diese Aufgabe effektiv wahrzunehmen, benötigen wir vor allem rechtliche Planungssicherheit. Das heute geltende Recht in Deutschland garantiert bereits ein hohes Datenschutzniveau zugunsten der Nutzer und ermöglicht zugleich den Unternehmen die innovative Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle. Handlungsbedarf besteht allerdings bei sogenannten Abonnement-Modellen, die ein wesentliches Element im E-Commerce darstellen. Der Verbraucherschutz ist hier nur unzureichend und damit das Vertrauen in diese Modelle geschwächt.“



Online-Partnerbörsen schaffen Vertrauen und Transparenz

Der „S.P.I.N.-Kodex“ im BVDW definiert klare Regeln für eine verbraucherorientierte und seriöse Geschäftspraxis – vor allem im Hinblick auf die Gestaltung von Vertragsschlüssen, Vertragsverlängerungen, Widerrufen und Kündigungsmodalitäten. Des Weiteren verpflichtet das Kodex-Papier die Unterzeichner zu größtmöglicher Transparenz für ihre Kunden, zum Beispiel bei den Aspekten Nutzungsbedingungen oder Datensicherheit. Auch müssen Unterzeichner alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um betrügerischen oder kriminellen Missbrauch ihrer Plattformen durch Dritte zu unterbinden. Verstößt ein Mitglied gegen das Regelwerk, soll nach Eingang einer ordentlichen Beschwerde beim BVDW in Zukunft ein Sanktionskatalog greifen, der je nach Schweregrad des Verstoßes von einer Aufforderung zur Abhilfe bzw. zur Unterlassung bis zu einer Vertragsstrafe oder dem Ausschluss vom Kodex reichen kann.