Bundeskabinett verabschiedet E-Government-Gesetz
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das geplante E-Government-Gesetz. Das Bundeskabinett hat heute eine Gesetzesvorlage des zuständigen Bundesinnenministeriums verabschiedet. Damit soll der Rahmen für elektronische Behördendienste neu geregelt werden. Das war im Koalitionsvertrag 2009 vereinbart worden. „Vom geplanten E-Government-Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Laut einer Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder.
Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben. Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse ist die Schriftform. Bislang mussten viele Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.
Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.
Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Mit dem E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale Gesellschaft.“
2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.
Zur Methodik: Die Berechnungen zur Nutzung von E-Government-Angeboten in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. In allen EU-Mitgliedsstaaten wurden Bürger im Alter von 16 bis 74 Jahren gefragt, ob sie in den 12 Monaten vor der Erhebung das Internet für die Interaktion mit staatlichen Behörden genutzt haben, etwa für die Informationsbeschaffung, das Herunterladen amtlicher Formulare oder Rücksenden ausgefüllter Formulare.
Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben. Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse ist die Schriftform. Bislang mussten viele Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.
Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.
Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Mit dem E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale Gesellschaft.“
2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.
Zur Methodik: Die Berechnungen zur Nutzung von E-Government-Angeboten in den einzelnen EU-Staaten (Ranking) basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. In allen EU-Mitgliedsstaaten wurden Bürger im Alter von 16 bis 74 Jahren gefragt, ob sie in den 12 Monaten vor der Erhebung das Internet für die Interaktion mit staatlichen Behörden genutzt haben, etwa für die Informationsbeschaffung, das Herunterladen amtlicher Formulare oder Rücksenden ausgefüllter Formulare.