Online-Journalismus im Rundfunk nicht amputieren
Der Deutsche Journalisten-Verband mahnt angesichts der heute geplanten Gespräche von ARD- und ZDF-Intendanten mit den Zeitungsverlegern eine zukunftsfähige Lösung für Online-Journalismus bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. Der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken warnte davor, wesentliche Teile des öffentlich-rechtlichen Online-Angebots aufzugeben, nur um eine Kompromisslösung zu erreichen.
ARD und ZDF wollen sich dem Vernehmen nach in ihren Internet-Auftritten im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte beschränken. Klassische journalistische Darstellungsmittel wie kurze oder lange Texte gepaart mit Fotos dürften die öffentlich-rechtlichen Sender dann nur noch ausnahmsweise verwenden. "Sie würden den eigenen Online-Journalismus unzumutbar amputieren und den Anforderungen an ihre journalistische Tätigkeit in diesem Feld nicht mehr gerecht ", mahnte Konken.
Die Verleger werten die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender überwiegend als "presseähnlich" und hatten vor dem Landgericht Köln gegen die ARD geklagt, weil diese den Rundfunkstaatsvertrag verletze. "Texte, die Internet-Nutzern schnell einen Überblick geben und multimediale Inhalte verknüpfen, sind jedoch Grundbausteine des Online-Journalismus und müssen selbstverständlich auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk genutzt werden können", sagte Konken. Der DJV appelliert an alle Beteiligten, sich im gemeinsamen Bemühen um hochwertige Inhalte zu einem Kompromiss durchzuringen, der journalistische Qualität auf allen Plattformen ermöglicht.
ARD und ZDF wollen sich dem Vernehmen nach in ihren Internet-Auftritten im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte beschränken. Klassische journalistische Darstellungsmittel wie kurze oder lange Texte gepaart mit Fotos dürften die öffentlich-rechtlichen Sender dann nur noch ausnahmsweise verwenden. "Sie würden den eigenen Online-Journalismus unzumutbar amputieren und den Anforderungen an ihre journalistische Tätigkeit in diesem Feld nicht mehr gerecht ", mahnte Konken.
Die Verleger werten die Online-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Sender überwiegend als "presseähnlich" und hatten vor dem Landgericht Köln gegen die ARD geklagt, weil diese den Rundfunkstaatsvertrag verletze. "Texte, die Internet-Nutzern schnell einen Überblick geben und multimediale Inhalte verknüpfen, sind jedoch Grundbausteine des Online-Journalismus und müssen selbstverständlich auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk genutzt werden können", sagte Konken. Der DJV appelliert an alle Beteiligten, sich im gemeinsamen Bemühen um hochwertige Inhalte zu einem Kompromiss durchzuringen, der journalistische Qualität auf allen Plattformen ermöglicht.