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Schutz des geistigen Eigentums muss erhalten bleiben

Ein Schutz des geistigen Eigentums ist nach Ansicht des DJVeine der unverzichtbaren Grundlagen der journalistischen Berufsausübung.
Das müsse auch im digitalen Zeitalter gelten. Eine klare Absage erteile der DJV allen Bestrebungen, die Werke von journalistischen Urhebern gegen deren Willen unentgeltlich verfügbar zu machen, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen."

Der DJV-Vorsitzende forderte die Politik auf, dafür Sorge zu tragen, dass eine wirtschaftliche Übermacht der Verwerterseite nicht länger die Ausübung der Urheberrechte erschwere oder unmöglich mache. "Jede Nutzung setzt eine angemessene Vergütung voraus. Dieser Grundsatz des Urheberrechts darf nicht zur leeren Worthülse verkommen", forderte Konken.

Kritik übte der DJV-Vorsitzende am Zustandekommen des internationalen ACTA-Abkommens gegen Produktpiraterie im Internet. "Die gesetzestaugliche Formulierung, um die Interessen von Urhebern und Nutzern zum Ausgleich zu bringen, sollte so transparent wie möglich erfolgen. Ein solches Abkommen lebt von der Akzeptanz der Menschen." Mit der Heimlichtuerei habe man Proteste gegen ACTA provoziert und den berechtigten Urheberinteressen einen Bärendienst erwiesen.



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