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Urteil: Fristlose Kündigung bei Privatpost auf Firmenkosten

Das ArbG Frankfurt/M. wies die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsunternehmen zurück
| 11.10.2006
Der Arbeitnehmer hatte mindestens neun Privatbriefe durch die Frankiermaschine des Unternehmens laufen lassen. Einer Poststellenangestellten fielen die Briefe auf, weil die Adressen mit der Hand geschrieben waren. Die Portokosten beliefen sich auf rund fünf Euro. Gleichwohl sprach die Firma daraufhin eine fristlose Kündigung aus...

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