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Mitarbeiterbeteiligungen – der Politik einen Schritt voraus

Das Thema Mitarbeiterbeteiligungen ist nicht nur in Unternehmerkreisen, sondern auch in der Politik ein Dauerbrenner
Dr. Matthias Gündel | 18.01.2008
Das Thema Mitarbeiterbeteiligungen ist nicht nur in Unternehmerkreisen, sondern auch in der Politik ein Dauerbrenner. Während jedoch die großen Parteien noch Konzepte zur stärkeren Etablierung dieser „Kapitalpartnerschaft“ austauschen, nutzen viele Unternehmen bereits die vielfältigen Vorteile dieses In-struments – von der Eigenkapitalbeschaffung bis zur Mitarbeiterbindung.

„Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist nicht nur ein guter Weg zur Eigentumsbildung und einer höheren emotionalen Bindung an den Betrieb, sie macht die Unternehmen auch produktiver und wettbewerbsfähiger. Die Teilhabe der Beschäftigten an Kapital und Gewinn ist ein Schlüssel dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft auch im 21. Jahr-hundert auf der Erfolgsspur bleibt.“ Mit diesen Worten nähert man sich in der CDU dem Thema Mitarbeiterbeteili-gungen. Auch bei der SPD heißt es: „Um die Teilhabe der Arbeitnehmer am Kapital der Unternehmen zu verbes-sern, wollen wir die Idee der Mitarbeiterbeteiligung beleben.“ Beide Parteien ringen in der großen Koalition um den richtigen Weg zur Förderung der Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn von Unternehmen. Diese wird jedoch schon heute in vielen Betrieben verwirklicht – mit großem Erfolg.

Positive Erfahrungen mit Genussrechtsbeteiligung von Mitarbeitern

So bietet etwa das 2000 gegründete Northeimer Unternehmen fin@nzoptimierung.de Discountbroker AG seinen 17 Beschäftigten eine Kapitalbeteiligung in Form von Genussrechten an. Andreas Lohrberg, Mitgründer und Per-sonalvorstand des Finanzdienstleisters berichtet: „Durch die Beteiligung unserer Mitarbeiter konnten wir unsere Eigenkapitalbasis nachhaltig stärken und ziehen heute mehr denn je an einem Strang.“

Zwei Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

Die Beteiligung der Mitarbeiter kann grundsätzlich auf zwei Wegen erreicht werden –durch Erfolgsbeteiligungen (das sog. arbeitsrechtliche Modell) oder durch Kapitalbeteiligung (das gesellschaftsrechtliche Modell). Beiden Wegen ist gemein, dass sie erwiesenermaßen eine stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und dadurch motiviertere und produktivere Arbeit bewirken. Denn Arbeiter und Angestellte, die vom Geschäftser-folg profitieren, fühlen sich stärker für das Unternehmenswohl verantwortlich.

Finanzierungsfunktion der Beteiligung ist für Unternehmer von großer Bedeutung

Gegenüber dem arbeitsrechtlichen Modell bietet die Kapitalbeteiligung jedoch einen entscheidenden Vorteil: Beteiligungsmodelle weisen neben den arbeitspsychologischen Vorteilen zusätzlich eine Finanzierungsfunktion für das Unternehmen auf. Wirtschaftsanwältin Claudia Krüger von den auf Finanzierungsmodelle spezialisierten Rechtsanwälten Gündel & Katzorke aus Göttingen weiß: „Gerade für mittelständische Unternehmen, bei denen eine Finanzierung über die Börse zumeist nicht in Frage kommt, ist dieser Aspekt von großer Bedeutung.“

Bereits gezahltes Gehalt fließt als Eigenkapital dem Arbeitgeber zu

Dies gilt umso mehr, da Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle sich je nach gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung dazu eignen, dem Unternehmen so genanntes Mezzanine-Kapital zuzuführen, das sich als Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz bilanzieren lässt. Dazu Krüger: „Eine Beteiligung durch Arbeitnehmerdarlehen wäre zwar auch denkbar, die meisten Unternehmer möchten aber von den Vorteilen zusätzlichen Eigenkapitals profitieren, um die Fremdkapitalkosten zu senken oder eine Anschlussfinanzierung zu erleichtern. Zudem ist es nur bei bilanzieller Erfassung als Eigenkapital möglich, die Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen


– die staatliche Förderung wirkt gewissermaßen als Hebel, der eine Nachsteuerrendite von bis zu 10 Prozent ermöglicht.“

Geschäftsleitung bleibt in Händen des Unternehmers

Dennoch schrecken viele Unternehmer vor Mitarbeiterbeteiligungen zurück, weil sie Sorge um ihren Einfluss im eigenen Unternehmen haben - Sie fürchten, nicht mehr Herr im eigenen Haus zu sein. „Unbegründet“, meint Krüger, denn „ein gesellschaftsrechtlicher Einfluss der Arbeitnehmer entsteht nur, wenn er tatsächlich gewollt ist. Dann ist eine Beteiligung in GmbH- oder Kommanditanteilen oder in Belegschaftsaktien denkbar. Daran haben aber die wenigsten Unternehmer Interesse. Zumeist werden die Beteiligungen durch stille Gesellschaften oder Genussscheine realisiert. Sie gewähren keinen Anspruch auf Entscheidungs- oder Mitwirkungsrechte“.

Steuerliche Förderung für Mitarbeiterbeteiligungen?

Zum aktuellen Stand der politischen Diskussion äußert die Wirtschaftsanwältin: „Unabhängig davon, ob es in der großen Koalition zu einer gemeinsamen Initiative kommt oder nicht, werden sicherlich noch etliche Mitarbeiter am Kapital ihrer Arbeitgeber beteiligt werden. Ein positives Signal der Politik, zum Beispiel eine weitergehende steu-erliche Förderung, würde für viele Unternehmen neue Anreize schaffen.“